Die Anerkennung läuft rein formal über eine Antragstellung.
Folgendes sollten Sie beachten:
1. Ergänzen Sie alle Angaben zur Person, insbesondere:
- Name, aktueller Studiengang und Matrikelnummer
- vorheriger Studiengang bzw. Hochschule
2. Tragen Sie im linken Teil der Tabelle ein, welche bereits absolvierten Fächer aus Ihrer Sicht für eine Anerkennung in Frage kommen (Originaltitel, CP und Note).
3. Geben Sie im mittleren Teil an, für welches Fach bei UNS die Anerkennung ausgesprochen werden soll (Kursbezeichnung gem. aktueller SPO).
4. In der rechten Spalte der Tabelle lassen Sie sich bitte die prinzipielle Anerkennbarkeit von Pflichtfächern durch den für das jeweilige Fach zuständigen Fachdozenten hier bei uns gegenzeichnen (nicht notwendig bei: Projektarbeiten, Praxisseminaren, praktischer Tätigkeit/Praktikum bzw. Fachwissenschaftlichen Wahlpflichtfächern FWP's).
Bei einer Anerkennung als AW-Fach müssen Sie bitte den dortigen Kollegen aufsuchen.
5. Ergänzen Sie anschließend den Antrag um
- Notenblatt / Leistungsnachweise
- Modulbeschreibungen, aus denen Inhalt, Umfang und Lernziele hervorgehen
Achtung: Bei im Ausland erbrachten Vorleistungen ist zudem die Creditleistung bzw. die Notenumrechnung durch unsere Auslandskoordinatoren, Frau Matzke bzw. Herr Prof. Dr. Schöler, festzustellen und abzuzeichnen (siehe unterer Formularteil).
6. Reichen Sie anschließend den Antrag mit den Handzeichen und inkl. Notenblatt über das Sekretariat der FKI beim Vorsitzenden der PKI ein.