Felder mit einem * sind Pflichtfelder und müssen ausgefüllt werden.

Die VMs werden nicht direkt zum Semesterende abgeschaltet, es muss also kein zusätzlicher 'Puffer' eingerechnet werden.

Neuer Code

Bitte geben Sie den abgebildeten Code in das folgende Feld ein:

* Pflichtangabe

Studierende der Fakultät für Informatik können im Rahmen von Projekt- und Abschlussarbeiten virtuelle Maschinen (VMs) an der Hochschule eigenverantwortlich betreiben. Diese dürfen im Rahmen der Forschung und Lehre nur ohne kommerzielle Absichten eingesetzt werden. Der Studierende bekommt umfangreiche Berechtigung (hier: root-Zugang) und ist damit als Betreiber für die VM inhaltlich verantwortlich.

Voraussetzungen sind: der Studierende ist an der Fakultät für Informatik immatrikuliert und stimmt den Nutzungsbedingungen zu. Zudem muss ein Lehrender (z.B. Professor / Professorin) benannt werden, die das Projekt von Seiten der Hochschule betreuen - nur so kann der Betrieb und z.B. auch die Erreichbarkeit aus dem Internet ermöglicht werden.

Grundlage sind die folgenden Nutzungsbedingungen:

RZ-Richtlinien

Nutzerrichtlinien für VMs der Fakultät Informatik, erreichbar im HS-Netz / VPN

Besondere Hinweise für VMs mit GPUs, erreichbar im HS-Netz / VPN