Virtuelle Maschine beantragen
Studierende der Fakultät Informatik können im Rahmen von Projekt- und Abschlussarbeiten virtuelle Maschinen (VMs) an der Hochschule eigenverantwortlich betreiben. Diese dürfen im Rahmen der Forschung und Lehre nur ohne kommerzielle Absichten eingesetzt werden. Der Studierende bekommt umfangreiche Berechtigung (hier: root-Zugang) und ist damit als Betreiber für die VM inhaltlich verantwortlich.
Voraussetzungen sind: der Studierende ist an der Fakultät für Informatik immatrikuliert und stimmt den Nutzungsbedingungen zu. Zudem muss ein Lehrender (z.B. Professor / Professorin) benannt werden, die das Projekt von Seiten der Hochschule betreuen - nur so kann der Betrieb und z.B. auch die Erreichbarkeit aus dem Internet ermöglicht werden.
Grundlage sind die folgenden Nutzungsbedingungen:
Nutzerrichtlinien für VMs der Fakultät Informatik, erreichbar im HS-Netz / VPN
Besondere Hinweise für VMs mit GPUs, erreichbar im HS-Netz / VPN