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Anmeldung bei der Stadt
In Deutschland gibt es die sogenannte Meldepflicht. Das bedeutet, dass sich jeder bei der Meldebehörde am neuen Wohnort anmelden muss. Auch bei einem Umzug innerhalb Deutschlands ist eine Ummeldung notwendig. Diese Meldepflicht gilt für alle, unabhängig davon, ob jemand langfristig oder vorübergehend (z.B. während des Studiums) in Deutschland wohnt.
Die Anmeldung muss spätestens 14 Tage nach Einzug in die neue Unterkunft persönlich erfolgen. Dabei wird Ihre Wohnadresse registriert und Sie bekommen eine Meldebescheinigung der Stadt Augsburg. Diese Bescheinigung benötigen Sie unter anderem um ein Konto bei einer Bank zu eröffnen. Für die Anmeldung fallen keine Gebühren an.
Für die Anmeldung Ihres Wohnsitzes benötigen Sie folgende Dokumente:
- Reisepass oder Personalausweis
- Zulassungsbescheid oder Immatrikulationsbescheinigung der Hochschule Augsburg
- Wohnungsgeberbestätigung muss ausgefüllt und unterschrieben werden
Wenn Sie aus einem Land der Europäischen Union oder einem Land des Europäischen Wirtschaftsraums stammen, melden Sie sich in einem der Bürgerbüros der Stadt Augsburg (Stadtmitte, Haunstetten, Kriegshaber oder Hochzoll) an.
Wenn Sie aus einem außereuropäischen Land stammen, melden Sie sich in der Hochschulbetreuungsstelle an.