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Visum und Aufenthaltserlaubnis
Vor dem Studium
Visum
Bevor Sie nach Deutschland einreisen, informieren Sie sich auf den Webseiten des Auswärtigen Amts, ob Sie ein Studentenvisum benötigen. Für die Antragstellung wenden Sie sich an die deutsche Botschaft oder das deutsche Konsulat (Auslandsvertretungen) in Ihrem Heimatland. Welche Dokumente Sie für einen Visumsantrag benötigen kann sich von Land zu Land unterscheiden.
In der Regel benötigen Sie für einen Visumsantrag folgende Dokumente:
- Gültiger Reisepass Am besten beantragen Sie einen Reisepass, der für die gesamte Dauer Ihres Studiums gültig ist.
- Zulassungsbescheid der Hochschule Augsburg.
- Finanzierungsnachweis Die Deutsche Auslandsvertretung in Ihrem Heimatland legt fest, in welcher Form Sie den Finanzierungsnachweis vorlegen müssen.
- Krankenversicherungsnachweis Schließen Sie in Ihrem Heimatland eine für Deutschland gültige Reisekrankenversicherung für die Einreise und die ersten Wochen nach Ihrer Einreise ab. Wenn Sie in Augsburg angekommen sind, sollten Sie eine deutsche Krankenversicherung abschließen, die für die Dauer Ihres Studiums gültig ist.
- Nachweis der Deutschkenntnisse bei einem Studiengang in Deutsch oder der Englischkenntnisse bei einem Studiengang in Englisch.
- 2 biometrische Passfotos
Achtung: Die Bearbeitung Ihres Visumsantrags kann einige Wochen bis Monate dauern. Kümmern Sie sich rechtzeitig darum!
Reisen Sie nicht mit einem Touristen-Visum ein. Ein Touristen-Visum kann nicht in ein Studentenvisum umgewandelt werden kann!
REST-Richtlinie (nur relevant für Exchange Students)
Wenn Sie bereits einen Aufenthaltstitel eines anderen EU-Mitgliedsstaates zu Studienzwecken besitzen, benötigen Sie keinen deutschen Aufenthaltstitel. Ihr Aufenthaltstitel muss dazu für die gesamte Dauer des Aufenthalts in Deutschland gültig sein.
Mehr Informationen finden Sie auf der Seite des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF).
Für die Bescheinigung benötigt das International Office folgende Unterlagen:
- Aufenthaltstitel des ersten EU-Staates (ausgestellt für Studienzwecke und nach der REST-Richtlinie)
- anerkannter, gültiger Pass/Passersatz (nur in Kopie)
- Zulassung der Hochschule Augsburg
- Nachweis über Sicherung des Lebensunterhaltes
- Krankenversicherungsnachweis
Während des Studiums
Aufenthaltserlaubnis
Wenn Sie aus einem nicht-europäischen Land stammen, beantragen Sie die Aufenthaltserlaubnis in der Hochschulbetreuungsstelle. In der Stadt Augsburg ist die Hochschulbetreuungsstelle für alle ausländerrechtlichen Angelegenheiten zuständig.
Stellen Sie den Antrag auf die Aufenthaltserlaubnis unbedingt vor Ablauf Ihres Visums. Wenn Sie das versäumen, müssen Sie ausreisen. Am besten beantragen Sie die Aufenthaltserlaubnis bereits 4 Wochen vor dem Ablauf Ihres Visums.
Für die Antragstellung auf Erteilung der Aufenthaltserlaubnis benötigen Sie folgende Dokumente:
- Reisepass oder Personalausweis
- Immatrikulationsbescheinigung der Hochschule Augsburg
- Krankenversicherungsnachweis
- Nachweis über Sicherung des Lebensunterhalts in Form eines Sperrkontos mit einem Betrag von derzeit 11.208 EUR oder einer Verpflichtungserklärung
- 1 aktuelles biometrisches Passbild
- 100 Euro (die Bezahlung ist in der Hochschulbetreuungsstelle nur mit EC-Karte möglich)
Wenn Sie aus einem EU-Land stammen: Sie benötigen keine Aufenthaltserlaubnis (EU-Freizügigkeit). In Deutschland gibt es die sogenannte Meldepflicht. Mehr dazu erfahren Sie auf der Seite Anmeldung bei der Stadt.
Verlängerung Aufenthaltstitel
Ihre Aufenthaltserlaubnis gilt immer nur eine bestimmte Zeit und muss vor Ablauf der Gültigkeit verlängert werden.
Bitte achten Sie darauf, dass Sie rechtzeitig (ca. 6-4 Wochen vor Ablauf der bisherigen Aufenthaltserlaubnis) einen Antrag auf Verlängerung bei der zuständigen Ausländerbehörde stellen.
Studienfach- und Hochschulwechsel
Wenn Sie mit Ihrer Studienwahl unzufrieden sind und sich überlegen, Ihr Studienfach oder Ihren Studiengang zu wechseln, müssen Sie alle denkbaren Auswirkungen (aufenthaltsrechtlichen, fachlichen, formalen, finanziellen, persönlichen) des Wechsels auf Ihren Studienverlauf berücksichtigen. Um Probleme zu vermeiden, nehmen Sie reichzeitig Kontakt mit dem International Office auf. Wir informieren Sie über wichtige Schritte und einige Regeln, die Sie unbedingt beachten müssen.
Die wichtigsten Folgen haben wir für Sie zusammengefasst:
- Aufenthaltsrechtliche Folgen für Studierende aus Staaten, die nicht zur EU/EWR gehören
Grundsätzlich wird Ihnen die Aufenthaltserlaubnis für einen konkreten Aufenthaltszweck, wie z.B. Studium, an einer bestimmten Hochschule und in einer bestimmten Fachrichtung erteilt. Mit einem Hochschul- oder Studienfachwechsel ändert sich der ursprünglich erteilte Aufenthaltszweck. Auch der Wechsel an eine andere Hochschule, um dort das gleiche Fach zu studieren, stellt einen Zweckwechsel dar.
Bitte beachten Sie: Jede Änderung der Fachrichtung/Hochschule muss unbedingt vor einem beabsichtigten Wechsel von der zuständigen Ausländerbehörde genehmigt werden! Wenn Sie Ihren Wohnsitz in Augsburg haben, wenden Sie sich an die Hochschulbetreuungsstelle.
In der Regel ist ein Wechsel in den ersten 18 Monaten nach Beginn des Studiums möglich. Bei einem späteren Wechsel wird geprüft, ob Sie die erforderlichen Studienleistungen erbringen und die durchschnittliche Studiendauer für ihr Fach um nicht mehr als 18 Monaten überschritten wird. Die maximale Aufenthaltsdauer zu Studienzwecken einschließlich der Zeiten für den Besuch der Sprachkurse oder des Studienkollegs beträgt 10 Jahre.
Daher empfehlen wir Ihnen in ein Fach zu wechseln, in dem die bisherigen Leistungsnachweise möglichst vollständig angerechnet werden können und sich die Gesamtstudiendauer durch die Anrechnung nur geringfügig verlängert.
- Fachliche Auswirkungen
Um die fächerübergreifenden Aspekte, die mit Ihrem Studienfachwechsel zusammenhängen klären zu lassen, nutzen Sie bitte die Beratungsangebote der Zentralen Studienberatung und der Fachstudienberater der jeweiligen Fakultät.
Klären Sie in der Fachstudienberatung des neuen Studiengangs, ob eine Anerkennung von bereits erbrachten Studienleistungen möglich ist und Sie in ein höheres Semester eingestuft werden können.
- Formale Auswirkungen
Ein Studiengangwechsel kann nur nach einer erfolgreichen Bewerbung für einen neuen Studiengang erfolgen. Achten Sie sowohl auf die Fristen für die Bewerbung und Immatrikulation im neuen als auch auf die Frist für die Exmatrikulation im alten Studiengang.
Bitte beachten Sie: Für Studierende mit einer Aufenthaltserlaubnis erlischt mit der Exmatrikulation den Aufenthaltszweck zum Studium. Wenn Sie bereits im alten Studiengang exmatrikuliert sind und sich vorher für ein Studium im neuen Studiengang nicht beworben haben, verlieren Sie endgültig Ihre Chance auf eine Änderung Ihrer Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke des Studiums (und müssen ausreisen)
- Finanzielle Auswirkungen
Ein Fachwechsel kann Auswirkungen auf Bafög-Leistungen haben. Lassen Sie sich vor dem beabsichtigten Fachwechsel vom BAföG-Amt beraten und klären Sie Ihren BAföG-Anspruch.
- Persönliche Belastungen
Wenn Sie sich mit der Gesamtsituation, hervorgerufen durch Wechsel, überfordert fühlen, nehmen Sie bitte die Beratungsangebote der Zentralen Studienberatung oder der psychologischen Beratung des Studentenwerks Augsburg wahr.
Allgemeine Informationen des Studentenamts finden Sie auf der Webseite zum Studienfachwechsel.
Aufenthaltserlaubnis für ein Auslandssemester
Viele internationalen Studierende absolvieren im Rahmen Ihres Studiums an der Hochschule Augsburg ein verpflichtendes oder freiwilliges Auslandssemester. Ein Auslandsaufenthalt muss der zuständigen Ausländerbehörde vor dem Eintritt unbedingt gemeldet werden.
Bitte beachten Sie: Aufenthalte außerhalb Deutschlands, die länger als 6 Monate andauern, führen automatisch zum Erlöschen der Aufenthaltserlaubnis, sofern mit der zuständigen Ausländerbehörde eine längere Frist nicht vereinbart ist. Stellen Sie hierfür rechtzeitig einen Antrag, um die Schwierigkeiten bei der Wiedereinreise nach Deutschland zu vermeiden!
Nach dem erfolgreichen Studienabschluss
Aufenthaltserlaubnis für ein weiteres Studium
Wenn Sie beabsichtigen nach Ihrem erfolgreichen Bachelorabschluss ein Masterstudium zu absolvieren, benötigen Sie eine Zustimmung der zuständigen Ausländerbehörde. Grundsätzlich darf die Gesamtstudiendauer die Frist von 10 Jahren nicht überschreiten.
Aufenthaltserlaubnis für die Arbeitsplatzsuche
Nach einem erfolgreichen Studienabschluss sollten Sie das Abschlusszeugnis der zuständigen Ausländerbehörde unverzüglich vorlegen. Ihnen kann die Aufenthaltserlaubnis bis zu 18 Monate für eine Arbeitsplatzsuche (entsprechend Ihrer akademischen Qualifikation) verlängert werden. In dieser Zeit berechtigt die Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit.
Ansprechpartner:in | |
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