Wohnen
Je nach dem, wie lange Sie in Augsburg bleiben, können Sie entweder ein Hotelzimmer buchen oder eine Wohnung mieten.
Hotelmöglichkeiten
Wenn Sie nur einen kurzen Aufenthalt in Augsburg haben, müssen Sie keine Wohnung anmieten. Ein Hotelzimmer reicht vollkommen aus.
Bitte informieren Sie sich auf der Website "Augsburg Tourismus".
Längerer Aufenthalt
Der Wohnungsmarkt in Augsburg ist angespannt und es kann daher zu Engpässen kommen. Kümmern Sie sich daher bitte rechtzeitig um Ihre Wohnungssuche! Die Suche nach einer Wohnung auf dem privaten Wohnungsmarkt können Sie bereits vom Ausland aus beginnen.
Wenn Sie eine Unterkunft mieten, müssen Sie meistens eine Kaution hinterlegen. Beim Auszug wird diese Kaution (falls von Ihnen keinen Schaden verursacht wird) erstattet.
Die Miete setzt sich zusammen aus der Kaltmiete und den Nebenkosten (z.B. Strom, Gas, Heizung Internet, Rundfunkbeitrag, Kosten für einen Hausmeister, Kosten für Müllabfuhr).
Wohnungsinserate finden Sie unter anderem auf diesen Webseiten:
Bitte wenden Sie sich bei Fragen gerne an das International Office.
Lebenshaltungskosten
Kosten, die für Unterkunft, Essen, Fahrtkosten, Kleidung, Freizeit etc. anfallen, werden Lebenshaltungskosten genannt.
Die Preise für Lebensmittel, Wohnung, Rechnungen, Kleidung und Unterhaltung entsprechen im Wesentlichen dem EU-Durchschnitt. Die Lebenshaltungskosten in Deutschland sind im Vergleich zu anderen europäischen Ländern (z.B. Skandinavien) jedoch recht günstig. Wie hoch Ihre monatlichen Ausgaben sein werden, lässt sich nicht exakt beschreiben, da die Kosten immer von der Lebensweise des Einzelnen abhängen.
Hier finden Sie Informationen über die geschätzten Lebenshaltungskosten in Augsburg: Research in Germany
Rundfunkbeitrag
Sobald Sie in Ihre Wohnung gezogen sind und sich bei der Stadt angemeldet haben, erhalten Sie einen Brief mit der Zahlungsaufforderung für den „Rundfunkbeitrag“.
Die Lizenzgebühr funktioniert wie eine Steuer, die jeder zahlen muss, unabhängig davon, ob Sie in einem Wohnheim, einer privaten Wohnung oder sogar einem Haus wohnen. Diese Gebühr beträgt 18,36 € pro Monat und wird für jeden Wohnsitz erhoben - unabhängig davon, wie viele Personen dort leben. Der Betrag wird vom „ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice“ eingezogen. Die Regulierung unterscheidet nicht zwischen der Anzahl der technischen Geräte, über die der Haushalt verfügt, und der Frage, ob diese Geräte für den Empfang der öffentlich-rechtlichen Programme verwendet werden.
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Rundfunkbeitrages
Anmeldung bei der Stadt
In Deutschland gibt es die sogenannte Meldepflicht, wenn Sie länger als 3 Monate bleiben möchten. Das bedeutet, dass Sie sich bei der Meldebehörde am neuen Wohnort anmelden müssen. Auch bei einem Umzug innerhalb Deutschlands ist eine Ummeldung notwendig. Diese Meldepflicht gilt für alle, unabhängig davon, ob jemand langfristig oder vorübergehend (z.B. während eines kürzeren Aufenthaltes) in Deutschland wohnt.
Die Anmeldung muss persönlich und spätestens 14 Tage nach Einzug in die neue Unterkunft erfolgen. Dabei wird Ihre Wohnadresse registriert und Sie bekommen eine Meldebescheinigung der Stadt Augsburg. Diese Bescheinigung benötigen Sie unter anderem um ein Konto bei einer Bank zu eröffnen. Für die Anmeldung fallen keine Gebühren an.
Für die Anmeldung Ihres Wohnsitzes benötigen Sie folgende Dokumente:
- Reisepass oder Personalausweis, ggfs. Visum
- Arbeitsvertrag
- Krankenversicherungsnachweis
- Wohnungsgeberbestätigung
Wenn Sie aus einem Land der Europäischen Union oder einem Land des Europäischen Wirtschaftsraums stammen, melden Sie sich in einem der Bürgerbüros der Stadt Augsburg (Stadtmitte, Haunstetten, Kriegshaber oder Hochzoll) an.
Wenn Sie aus einem außereuropäischen Land stammen, melden Sie sich in der Hochschulbetreuungsstelle an.
Visum und Aufenthaltserlaubnis
Visum
Bevor Sie nach Deutschland einreisen, informieren Sie sich auf den Webseiten des Auswärtigen Amts, ob Sie ein Visum für Ihre Tätigkeit an der Hochschule Augsburg benötigen. Für die Antragstellung wenden Sie sich an die deutsche Botschaft oder das deutsche Konsulat (Auslandsvertretungen) in Ihrem Heimatland. Welche Dokumente Sie für einen Visumsantrag benötigen kann sich von Land zu Land unterscheiden.
In der Regel benötigen Sie für einen Visumsantrag folgende Dokumente:
- Zwei vollständig ausgefüllte Antragsformulare
- Zwei biometrische Passfotos
- Wohnsitznachweis Ihr Führerschein und / oder Ihre Stromrechnung mit Ihrem Namen als Wohnsitznachweis in dem Gebiet des Konsulats, in dem Sie einen Antrag stellen möchten.
- Gültiger Reisepass Am besten beantragen Sie einen Reisepass, der für die gesamte Dauer Ihres Aufenthaltes in Deutschland gültig ist.
- Arbeitsvertrag der Hochschule Augsburg.
- Aktualisierter Lebenslauf und Qualifikationsnachweise
- Krankenversicherungsnachweis Schließen Sie in Ihrem Heimatland eine für Deutschland gültige Reisekrankenversicherung für die Einreise und die ersten Wochen nach Ihrer Einreise ab. Wenn Sie in Augsburg angekommen sind, sollten Sie eine deutsche Krankenversicherung abschließen, die für die Dauer Ihres Aufenthaltes gültig ist.
- Nachweis eines sauberen Stafregisters
- Nachweis der bezahlten Visagebühr
Achtung: Die Bearbeitung Ihres Visumsantrags kann einige Wochen bis Monate dauern. Kümmern Sie sich rechtzeitig darum!
Reisen Sie nicht mit einem Touristen-Visum ein. Ein Touristen-Visum kann nicht immer in ein Arbeitsvisum umgewandelt werden kann!
Aufenthaltserlaubnis
Wenn Sie aus einem nicht-europäischen Land stammen, beantragen Sie die Aufenthaltserlaubnis in der Hochschulbetreuungsstelle. In der Stadt Augsburg ist die Hochschulbetreuungsstelle für alle ausländerrechtlichen Angelegenheiten zuständig.
Stellen Sie den Antrag auf die Aufenthaltserlaubnis unbedingt vor Ablauf Ihres Visums. Wenn Sie das versäumen, müssen Sie ausreisen. Am besten beantragen Sie die Aufenthaltserlaubnis bereits 4 Wochen vor dem Ablauf Ihres Visums.
Für die Antragstellung auf Erteilung der Aufenthaltserlaubnis benötigen Sie folgende Dokumente:
- Gültiger Reisepass
- Antragsformular für eine Aufenthaltserlaubnis.
- Krankenversicherungsnachweis
- Nachweis der deutschen Sprache
- 2 aktuelle biometrische Passbilder
- Meldung eines sauberen Strafregisters
Wenn Sie aus einem EU-Land stammen: Sie benötigen keine Aufenthaltserlaubnis (EU-Freizügigkeit). In Deutschland gibt es die sogenannte Meldepflicht. Mehr dazu erfahren Sie auf der Seite Anmeldung bei der Stadt.
Krankenversicherung
Alle Arbeitnehmer in Deutschland müssen krankenversichert sein. Eine gültige Krankenversicherung benötigen Sie z.B. bei der Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis.
In der Regel benötigen Sie dafür eine deutsche Krankenversicherung. Wenden Sie sich an eine der gesetzlichen Krankenkassen. Sie dürfen die Versicherungsgesellschaft frei wählen. Wir empfehlen Ihnen eine Krankenversicherung in Augsburg zu wählen, um einen optimalen Service vor Ort zu erhalten.
Die Krankenkasse stellt Ihnen eine Versicherungsbescheinigung aus, die Sie bei der Ausländerbehörde vorlegen.
Eine Ausnahme besteht für EU-Bürger, Bürger aus Ländern, die dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) angehören und der Schweiz. Diese Personen benötigen entweder die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) oder einen entsprechenden Nachweis über Versicherungsschutz in Ihrem Heimatland.
Wenn Sie bereits eine andere Krankenversicherung (eine private oder eine aus Ihrer Heimat) haben, lassen Sie diese von der gesetzlichen Krankenkasse prüfen. Wenn Ihre Krankenversicherung akzeptiert wird, stellt Ihnen die Krankenkasse eine Bescheinigung über die Befreiung von der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht aus. Diese Bescheinigung legen Sie der Ausländerbehörde bei der Beantragung der Aufenthaltserlaubnis vor.
Achtung: Eine Reisekrankenversicherung reicht für Ihren Aufenthalt nicht aus!
Weitere Versicherungen
Bei einem längeren Aufenthalt empfiehlt sich auch, weitere Versicherungen abzuschließen, zum Beispiel eine Haftpflichtversicherung oder eine Unfallversicherung. Informationen dazu finden Sie auf der Website "Make-it-in-Germany"
Kontoeröffnung
Wenn Sie bereits ein Sperrkonto bei der Beantragung Ihres Visums eröffnet haben, können Sie zusätzlich bei einer Bank ein Girokonto einrichten. Von einem Girokonto können Sie Ihre Rechnungen zahlen, Ihre Miete und die Beiträge zu Krankenversicherung werden jeden Monat von diesem Konto abgebucht. Ein deutsches Bankkonto ist wichtig, da nicht überall ein ausländisches Konto akzeptiert wird.
Viele Banken bieten bei monatlichem Gehaltseingang kostenlose Girokonten an.
Für die Eröffnung eines Girokontos benötigen Sie folgende Dokumente:
- Reisepass oder Personalausweis
- Arbeitsvertrag der Hochschule Augsburg
- Meldebescheinigung der Stadt Augsburg
Nach der Kontoeröffnung bekommen Sie in der Regel eine Bankkarte oder eine EC-Karte.
Die Pin-Nummer für Ihre EC-Karte wird Ihnen einige Tage nach der Kontoeröffnung per Post zugeschickt. Diese Pin-Nummer geben Sie ein, wenn Sie Geld vom Bankautomat abheben oder wenn Sie in vielen Geschäften mit EC-Karte bezahlen. In einigen Geschäften beim Bezahlen mit EC-Karte müssen Sie auf dem Kassenbeleg unterschreiben.
Achtung: Halten Sie die Pin-Nummer Ihrer EC-Karte unbedingt geheim, damit vermeiden Sie den Zugriff auf Ihr Konto!
Sonstiges
Familie
Bitte geben Sie uns Bescheid, wenn Sie Ihre Familie mit nach Deutschland nehmen möchten, da viele zusätzliche Punkte berücksichtigt werden müssen, z. B. Visabestimmungen, Kinderbetreuung, Schulbildung.
Es gibt einen speziellen Hochschulservice für Fragen rund um den Aspekt Familie.
Deutschkurse
Möchten Sie gerne Deutsch lernen? Es gibt viele Wege, um die deutsche Sprache und Kultur besser kennenzulernen. Bitte wenden Sie sich an das Zentrum für Sprachen und interkulturelle Kommunikation, um einen passenden Kurs zu finden.
Auto
Wenn Sie ein Auto besitzen und mit diesem nach Deutschland kommen, dann können Sie es hier anmelden. Sie können ebenso einen Anwohner-Parkausweis beantragen.
Bitte kontaktieren Sie das International Office bei Fragen.
Abmeldung und Abreise
Aller Abschied ist schwer!
Bitte denken Sie daran, Ihre Wohnung rechtzeitig zu kündigen. Die generelle Kündigungsfrist in Deutschland liegt bei 3 Monaten!
Vor der Abreise aus Deutschland müssen Sie folgende Schritte beachten:
1. Abmeldung
Sie müssen Ihre Unterkunft bei der ausländischen Registrierungsstelle (für EU-Bürger) oder der Ausländerbehörde (für NICHT-EU Bürger) abmelden.
Diese Dokumente helfen Ihnen bei der Abmeldung:
2. Kündigung
Sie müssen Ihr deutsches Bankkonto, Ihre deutsche(n) Versicherung(en) und das Konto für den Rundfunkbeitrag (GEZ) kündigen.