Die Abteilung V – Recht ist die für den Querschnittsbereich Rechtsangelegenheiten verantwortliche Serviceeinheit der Technischen Hochschule Augsburg.

Im Bereich Recht werden mit Ausnahme der arbeits- und beamtenrechtlichen Fragestellungen alle anfallenden Rechtsfragen und Rechtsangelegenheiten der Technischen Hochschule Augsburg bearbeitet.


Unsere Aufgaben:

  • Rechtliche Beratung der Hochschulorgane und sonstigen Organisationseinheiten der Technischen Hochschule Augsburg
  • Vertretung der Technischen Hochschule Augsburg in außergerichtlichen und gerichtlichen Rechtsstreitigkeiten
  • Ausarbeitung und Prüfung hochschulinterner Rechtsvorschriften (z.B. Grundordnung, Geschäftsordnungen, Richtlinien etc.)
  • Vertragsmanagement der Hochschule (Erstellung und Prüfung von Verträgen, Unterstützung bei Vertragsverhandlungen)
  • Datenschutz

Dem breiten Tätigkeitsfeld der Technischen Hochschule Augsburg entsprechend sind die Rechtsgebiete, mit denen sich unsere Juristinnen befassen, vielfältig: Neben dem reinen Hochschulrecht sind dies Fragen des allgemeinen Verwaltungsrechts, des Studien- und Prüfungsrechts, des Vertragsrechts oder des Rechts des Geistigen Eigentums - um nur einen Ausschnitt zu nennen.

 

Service

Im internen Bereich „Rechtliche Informationen und Vertragsmuster“ finden Sie verschiedene Musterverträge und allgemeine rechtliche Informationen zu hochschulrelevanten Themenbereichen.

Das übergeordnete Recht, Wahl- und Hochschulorganisationsrecht steht Ihnen in unserer Rubrik Rechtsvorschriften zur Verfügung.

Gerne können Sie sich bei Fragen aus dem Bereich Recht an die unten genannten Ansprechpartnerinnen wenden. Bitte beachten Sie aber, dass Abteilung V - Recht die Interessen der Technischen Hochschule Augsburg vertritt. Eine private Rechtsberatung sowie die Beratung von Studierenden können wir daher nicht übernehmen. Hierfür bitten wir um Verständnis. 

 

Hinweisgebermeldung

Seit 2022 gibt es die sogenannte Whistleblower-Richtlinie der EU, die inzwischen mit dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) auch in deutsches Recht umgesetzt ist. Dieses tritt am 2. Juli 2023 in Kraft.

In der Vergangenheit war es oft schwer, auf Missstände oder Rechtsverstöße hinzuweisen ohne berufliche Nachteile oder Repressalien fürchten zu müssen. Mit dem HinSchG sollen zukünftig Whistleblower besser vor Nachteilen geschützt werden: Sie können ihre Hinweise an interne oder externe Meldestellen adressieren und ihre Identität bleibt vertraulich. Jede Organisation ab 250 Beschäftigte hat die Verpflichtung, eine interne Meldestelle einzurichten.

Die Technische Hochschule Augsburg hält einen internen Meldeweg über ein Portal bereit. Dieses erreichen Sie unter folgendem Link:

Hinweisgeber-Portal

Nähere Informationen zum HinSchG, vor allem auch dazu, welche Hinweise unter das HinSchG fallen und wie Ihre Hinweise bearbeitet werden, finden Sie in unseren FAQ.

 

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