
Handlungsempfehlungen für Kanalnetzbetreiber zum Umgang mit Dränwasser
01.01.2018 - 30.06.2023
Dränanlagen entwässern den Bodenkörper. An Gebäuden werden Dränanlagen vor allem zum Schutz der unterirdischen Bausubstanz vor Feuchteschäden eingesetzt – oftmals ohne zu klären, wohin das in der Dränage gefasste Wasser abgeleitet werden soll. Der Umgang mit diesem Dränwasser ist von abwasserrechtlicher Seite betrachtet sehr einfach: da Dränwasser nicht als Abwasser eingestuft werden kann, ist eine Einleitung in das Kanalnetz nicht zulässig. Des Weiteren ist nach Musterentwässerungssatzung das Einleiten von Grund- und Quellwasser explizit untersagt. →








