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Campus Card - Nutzungsrichtlinien

Richtlinien des Rechenzentrums zur Benutzung der Campus Card und zur Zutrittskontrolle zu Einrichtungen der Hochschule

 

Sie sind als Mitglied der Technischen Hochschule Augsburg mit Ihrer Chipkarte (Campus Card Augsburg - CCA ) in der Zutrittskontrolle registriert. Damit bekommen Sie unter anderem Zugang zu den Rechnerräumen des Rechenzentrums und den dort befindlichen Rechnern sowie zur Bibliothek, jeweils zu deren Öffnungszeiten. Je nach Ihrem Studiengang bzw. Ihrer Fakultät erhalten Sie auch die Zugangsberechtigungen zu bestimmten Räumen in den Gebäuden Ihrer Fakultät, zu Hauseingangstüren und Schranken.

 

Die Chipkarte hat die Funktion eines Schlüssels. Sie darf nur von Ihnen selbst und nur bestimmungsgemäß benutzt werden. Sie dürfen die Chipkarte insbesondere nicht an Andere weitergeben oder Anderen damit Zutritt verschaffen. Ihr Zugang zu Gebäuden, Räumen und Rechnern wird anonym aufgezeichnet (Chipkartennummer). Die Technische Hochschule Augsburg weist in diesem Zusammenhang ausdrücklich darauf hin, dass in Fällen von Missbrauch, Beschädigung, Diebstahl usw. Ihre Anwesenheit in den fraglichen Räumen und zu den fraglichen Zeiten zurückverfolgt werden kann. Im Falle von unsachgemäßem Gebrauch der Chipkarte, insbesondere im Falle einer Weitergabe der Chipkarte an Dritte, kann die THA von ihrem Hausrecht Gebrauch machen und die Zutrittsberechtigungen räumlich und / oder zeitlich einschränken bzw. ganz zu entziehen.

 

Die Chipkarte ersetzt somit einen Schlüssel, hebt aber keine der Bedingungen auf, unter denen Sie die Räume sowie die Rechner und Geräte darin benutzen dürfen. In den Räumen des Rechenzentrums und sogenannten offenen Laboren dürfen die Rechner und Drucker benutzt werden, aber nur entsprechend den Richtlinien zur Benutzung der IT-Infrastruktur der Technischen Hochschule Augsburg.

 

Zu sogenannten geschlossenen Laboren bekommen Sie nur in bestimmten Fällen Zutritt, nämlich für Projekt- und Abschlussarbeiten oder Ähnliches. Dabei dürfen Sie nur die Rechner und Geräte benutzen, die ausdrücklich für Ihre Arbeit vorgesehen sind. Die jeweiligen Sicherheitsbestimmungen sind in jedem Fall zu beachten.