SENAT

Nächste Termine

– Senat 162: Dienstag, 17. Dezember 2024

– Klausurtagung: 17. Januar 2025

– Senat 163: Dienstag, 21. Januar 2025
– Senat 164: Dienstag, 11. Februar 2025
– Senat 165: Dienstag, 25. März 2025
– Senat 166: Dienstag, 29. April 2025
– Senat 167: Dienstag, 17. Juni 2025
– Senat 168: Dienstag, 22. Juli 2025

Adresse

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Protokolle

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Anträge an den Senat

Anträge bitte spätestens eine Woche vor dem Sitzungstermin per e-mail an den Vorsitzenden des Senats oder an [Bitte aktivieren Sie Javascript] richten.

Für Berufungen bitte das Formular "Berufungen" zusammen mit den Gutachten eine Woche vor der Situng beim Senat per e-mail einreichen.

Formular Berufung

Bei SPO-Änderungen bitte mit der Abteilung III klären, wann diese eine Vorlage für den Senat erstellen kann. Die Senatsfassung wird dann von der Abteilung III direkt an den Senat übermittelt. Für die Behandlung im Senat ist die vorhergehende Genehmigung durch den Fakultätsrat sowie die Kenntnisnahme des studentischen Sprecherrats und dem Frauenbeauftragten der Hochschule (Prof. Dr. Peter Richard) notwendig.

Prozess für Änderungen, Neukonzeption und Aufhebung von SPOs

Aufgaben des Senats

Der Senat 

  1. beschließt die von der Hochschule zu erlassenden Rechtsvorschriften, soweit nichts anderes bestimmt ist,
  2. beschließt in Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung für die Forschung und die Förderung des wissenschaftlichen und künstlerischen Nachwuchses und für die Erfüllung des Gleichstellungsauftrags,
  3. bestimmt Forschungsschwerpunkte und beschließt Anträge auf Einrichtung von Sonderforschungsbereichen und Graduiertenkollegs sowie entsprechenden Einrichtungen,
  4. beschließt Vorschläge für die Einrichtung, Änderung und Aufhebung von Studiengängen,
  5. nimmt zu den von Berufungsausschüssen beschlossenen Vorschlägen für die Berufung von Professoren und Professorinnen Stellung,
  6. beschließt auf der Grundlage des Beschlusses des Fakultätsrats Vorschläge für die Bestellung von Honorarprofessoren und Honorarprofessorinnen,
  7. beschließt über die Erteilung der Würde eines Ehrensenators oder einer Ehrensenatorin, eines Ehrenbürgers oder einer Ehrenbürgerin oder eines Ehrenmitglieds der Hochschule,
  8. nimmt die Aufgaben des Fakultätsrats wahr, wenn die Hochschule nicht in Fakultäten gegliedert ist,
  9. beschließt über die Bestätigung der Vorschläge für die Bestellung der nicht hochschulangehörigen Mitglieder des Hochschulrats,
  10. wirkt in sonstigen Angelegenheiten mit, soweit dies durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes vorgesehen ist.

Der Senat kann beratende Ausschüsse einsetzen. In diesen Ausschüssen sollen die in Abs. 1 Satz 1 Nrn. 1 bis 4 genannten Mitgliedergruppen in dem dort festgelegten Verhältnis vertreten sein und bei der Bestellung der Mitglieder des Ausschusses beteiligt werden; die Frauenbeauftragte der Hochschule ist Mitglied dieser Ausschüsse.

Rechtsgrundlagen

Ehrensenatorinnen und Ehrensenatoren

 

Prof. Dr. Sabine Müllenbach

Ingrid Hahn-Eisenhardt

Roland Kreitmeyer

Manfred Rudel

Dipl.-Ing (FH) Ernst Holme

SBSTJ LLM PHD FCIArb. Ronald Barham

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