Termine im Wintersemester 2024/2025 (24w)

– Senat 160: Dienstag, 22. Oktober 2024
– Senat 161: Dienstag, 26. November 2024
– Senat 162: Dienstag, 17. Dezember 2024
– Senat 163: Dienstag 21. Januar 2025
– Senat 158: Dienstag, 11. Februar 2025

Termine im Sommersemester 2025 (25s)

– Senat 160: Dienstag, 25. März 2025
– Senat 161: Dienstag, 29. April 2025
– Senat 162: Dienstag, 20. Mai 2025
– Senat 163: Dienstag 17. Juni 2025
– Senat 164: Dienstag 8. Juli 2025 (vor HSR)
– Senat 165: Dienstag, 22. Juli 2025
– bei unaufschiebbarem Bedarf: Umlaufverfahren Ende September 2025

Anträge an den Senat

Anträge und Einreichungen an den Senat sind bis spätestens 1 Woche vor dem Senatstermin per e-mail an den Vorsitzenden des Senats zu richten. Für Berufungen ist dazu das Formular "Berufungen" einzureichen. Für Beschlüsse zu Änderungen von Studienordnungen (SPO-Änderungen) ist eine von Abteilung III/Referat I autorisierte und eingereichte Fassung der SPO und das Modulhandbuch notwendig.

Formular Berufung

Formular SPO

SPOen werden von Abteilung III/Referat I an den Senat weitergereicht. Für die Behandlung im Senat ist die vorhergehende Genehmigung durch den Fakultätsrat sowie die Kenntnisnahme des studentischen Sprecherrats und dem Frauenbeauftragten der Hochschule (Prof. Dr. Peter Richard) notwendig.

Protokolle

Die Protokolle sind nach einem Login sichtbar.

Prozess für Änderungen, Neukonzeptionen und Aufhebungen von SPOs
Prozess für Änderungen, Neukonzeptionen und Aufhebungen von SPOs

Aufgaben des Senats

Der Senat 

  1. beschließt die von der Hochschule zu erlassenden Rechtsvorschriften, soweit nichts anderes bestimmt ist,
  2. beschließt in Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung für die Forschung und die Förderung des wissenschaftlichen und künstlerischen Nachwuchses und für die Erfüllung des Gleichstellungsauftrags,
  3. bestimmt Forschungsschwerpunkte und beschließt Anträge auf Einrichtung von Sonderforschungsbereichen und Graduiertenkollegs sowie entsprechenden Einrichtungen,
  4. beschließt Vorschläge für die Einrichtung, Änderung und Aufhebung von Studiengängen,
  5. nimmt zu den von Berufungsausschüssen beschlossenen Vorschlägen für die Berufung von Professoren und Professorinnen Stellung,
  6. beschließt auf der Grundlage des Beschlusses des Fakultätsrats Vorschläge für die Bestellung von Honorarprofessoren und Honorarprofessorinnen,
  7. beschließt über die Erteilung der Würde eines Ehrensenators oder einer Ehrensenatorin, eines Ehrenbürgers oder einer Ehrenbürgerin oder eines Ehrenmitglieds der Hochschule,
  8. nimmt die Aufgaben des Fakultätsrats wahr, wenn die Hochschule nicht in Fakultäten gegliedert ist,
  9. beschließt über die Bestätigung der Vorschläge für die Bestellung der nicht hochschulangehörigen Mitglieder des Hochschulrats,
  10. wirkt in sonstigen Angelegenheiten mit, soweit dies durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes vorgesehen ist.

Der Senat kann beratende Ausschüsse einsetzen. In diesen Ausschüssen sollen die in Abs. 1 Satz 1 Nrn. 1 bis 4 genannten Mitgliedergruppen in dem dort festgelegten Verhältnis vertreten sein und bei der Bestellung der Mitglieder des Ausschusses beteiligt werden; die Frauenbeauftragte der Hochschule ist Mitglied dieser Ausschüsse.

Rechtsgrundlagen

Ehrensenatorinnen und Ehrensenatoren

 

Prof. Dr. Sabine Müllenbach

Ingrid Hahn-Eisenhardt

Roland Kreitmeyer

Manfred Rudel

Dipl.-Ing (FH) Ernst Holme

SBSTJ LLM PHD FCIArb. Ronald Barham

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