Kurzfassung

Eine Fakultät ist eine Lehr- und Verwaltungseinheit der Hochschule, der der Dekan vorsteht.

Beschreibung

Fakultäten sind Organisationseinheiten einer Hochschule. Die Fakultäten sind auch hochschulübergreifend zur Zusammenarbeit verpflichtet.
Sie besitzen meist eine eigene Verwaltung mit eigenen Beratungsangeboten und eventuell eigenen Angeboten wie Fakultäts-Bibliotheken.
Angelegenheiten wie Lehrangebot, Studienordnungen und Geldverteilung werden selbstständig geregelt. Oberstes Entscheidungsgremium ist der Fakultätsrat, dem der Dekan vorsteht. Jedoch muss bei einigen Entscheidungen die Zustimmung des Senats eingeholt werden.