Kurzfassung
- Für jedes Wahlpflichtfach muss ein Fach aus einem bestimmten Fächer-Katalog gewählt werden.
- Hat ein Studierender ein Fach gewählt, gelten für dieses Fach die gleichen Regeln wie für ein Pflichtfach.
- Die Studien- und Prüfungsordnung (SPO) eines Studiengang legt u.a. die Anzahl und die Art der zu belegenden Wahlpflichtfächer fest.
- Es gibt zwei Arten von Wahlfächern: Fachwissenschaftliche (FWP) und Allgemeinwissenschaftliche Wahlpflichtfächer (AWP).
- Die Kataloge der FWP-Fächer werden Studienplan festgelegt, die AWP-Fächer werden von der Fakultät für Angewandte Geistes- und Naturwissenschaften angeboten.
Beschreibung
In der Studien- und Prüfungsordnung (SPO) eines Studiengangs wird u.a. festgelegt, welche Pflicht- und wie viele Wahlpflichtfächer ein Studierender erfolgreich absolvieren muss, um den ensprechenden Studienabschluss zu erwerben. Sollte der Studierende weitere Fächer besuchen wollen, so kann er diese als so genannte Wahlfächer belegen.
Im Studienplan des Studiengangs werden ein oder mehrere Kataloge festgelegt, aus denen die Studierenden für jedes Wahlpflichtfach ein geeignetes Fach auswählen können.
Hat ein Studierender ein Fach ausgewählt, wird es wie ein Pflichtfach behandelt.
Man unterscheidet zwei Arten von Wahlfächern: Fachwissenschaftliche (FWP) und Allgemeinwissenschaftliche Wahlplifchtfächer (AWP).
Die Allgemeinwissenschaftlichen Wahlpflichtfächer werden von der Fakultät für Angewandte Geistes- und Naturwissenschaften angeboten, wobei in der SPO eines Studiengangs Einschränkungen hinsichtlich der AWP-Fächer festgelegt werden können.
Für die FWP-Fächer kann es im Studienplan studiengang- , modul- und sogar wahlpflichtfachspezifische Kataloge geben.