1. Schritt: Vorbereitung, Recherche, Informationseinholung

Wenn Sie im Rahmen Ihres Studiums an der Fakultät für Wirtschaft einen Auslandsaufenthalt planen, sollten Sie frühzeitig beginnen sich zu informieren.

Wie Sie wissen, ist ein einsemestriger Auslandsaufenthalt in den Studiengängen "International Management" und "Internationales Wirtschaftsingenieurwesen" verpflichtend, wobei Sie die Wahl zwischen einem Praktikum im Ausland oder einem Semester an einer unserer Partnerhochschulen haben. Natürlich können Sie beides tun oder darüber hinaus sogar einen Doppelabschluss erlangen. Für die anderen Studiengänge besteht die Möglichkeit ein freiwilliges Auslandssemester zu absolvieren.

Erste Informationen über den genauen Bewerbungsablauf von der Pre-Application bis hin zur Online Bewerbung beim Partner, sowie über das Auswahlverfahren bzw- Zusagen erhalten Sie jedes Jahr im Sommersemester bei der Info Veranstaltung "Go-Out".

Nach der Go-Out Veranstaltung sollten Sie die Zeit (bis Oktober) für die Recherche gut nutzen und sich bei Fragen von uns beraten lassen.

2. Schritt: Bewerbung

Der Bewerbungsprozess um einen Platz an den Partnerhochschulen beginnt mit der "Pre-application" im Oktober, ein Jahr vor dem eigentlichen Auslandsaufenthalt. Bewerben sollten Sie sich frühestens, wenn Sie sich in Ihrem 3. Semester befinden und zum Zeitpunkt der Bewerbung mindestens 50 ECTS bereits erlangt haben. Der wichtigste Schritt dabei ist, sich fristgerecht über das Online-Formular für die Vorauswahl = "Pre-application" zu bewerben. Das Online-Formular wird jedes Jahr nur vom 15. Oktober bis 31. Oktober freigeschalten. 

Wenn Sie sich für eine Hochschule in Ländern entscheiden, deren Landessprache Französisch, Italienisch oder Spanisch ist, dann erwarten wir, dass Sie ein Drittel der Fächer dort in der jeweiligen Landesprache ableisten. Das gilt auch dann, wenn diese Hochschulen umfangreiche englischsprachige Module anbieten.

In allen anderen nicht-englischsprachigen Ländern müssen Sie sich ohnehin zumindest mit einem Modul der Sprache und der Kultur des jeweiligen Landes auseinandersetzen. Darauf legen unsere Partner ebenso Wert wie wir selbst.

Auswahlkriterien für die Zuweisung

 

Grundlegende Auswahlkriterien ist der fristgerechte und vollständige Eingang der Bewerbungsunterlagen. Des Weiteren gibt es an der Fakultät Wirtschaft weitere Auswahlkriterien:

  • Studienleistungen
  • Zum Zeitpunkt der Bewerbung sollten Sie mind. 50 ECTS erreicht haben (ECTS der 2. Wirtschaftsfremdsprache Niveau 1 + 2 zählen nicht, nur ab Niveau 3 zählen die ECTS)
  • Sprachkenntnisse (wie oben beschrieben für Länder mit Landessprache Französisch, Italienisch oder Spanisch wird vorrausgessetzt dass Sie vor Antritt mindestens B2 in der jeweiligen Landesprache vorweisen)
  • ist ein Auslandssemester verpflichtend laut dem Studienprogramm?

Bei den Bachelor-Studiengängen "International Management" und "Internationales Wirtschaftsengineurwesen" ist ein Auslandsaufenthalt laut Studien- und Prüfungsordnung verpflichtend, deshalb werden die Plätze bei den Partnerhochschulen erst vorrangig an die Studenten dieser Studiengänge vergeben.

Sie werden bis ca. Mitte Dezember darüber informiert werden, zu welcher Partnerhochschule Sie zugewiesen wurden.

Learning Agreement

 

Ein zentrales Dokument für Ihren Austausch ist die Lernvereinbarung oder „Learning Agreement“. Das Learning Agreement ist ein Studienvertrag, der alle Veranstaltungen auflistet, die Sie an der Gasthochschule besuchen möchten. Die Kurse, die Sie in Ihrem Learning Agreement auflisten, sollten im weiteren Sinne zu Ihrem Studienprogramm passen. Auch Sprachkurse dürfen Bestandteil des Learning Agreements sein. Die Kursauswahl wird nach Absprache mit dem International Faculty Coordinator genehmigt.

Bei einem einsemestrigen Studienaufenthalt im Ausland sollten Sie Kurse im Umfang von 25 -30 ECTS erreichen.

Je nachdem, wo Sie Ihr Auslandssemester absolvieren wollen, wird entweder ein Lerning Agreement

a) für NON-EU in PDF-Format oder

b) für EU-Länder ein digitales Agreement (OLA) über das EWP-Dashboard erstellt.

Beide Versionen müssen unterschrieben werden von drei Partein:

1) von Ihnen

2) vom zuständigen International Faculty Coordinator der THA (je nach Partneruni, entweder Prof. Dr. Feucht oder Prof. Dr. Freiboth)

3) vom zuständigen Coordinator der Partneruni.

Das ERASMUS-Learning Agreement besteht aus drei Teilen:

  • LA_1 before Mobility: Hier werden die Fächer eingetragen, die Sie voraussichtlich belegen werden
  • LA_2 during Mobiliy: Hier tragen Sie die tatsächlich belegten Fächer während Ihres Auslandsaufenthaltes ein. Bitte beachten Sie, dass innerhalb von 4-6 Wochen nach der Ankunft an der Gasthochschule, Ihre Kurse im Learning Agreement angegeben werden müssen.
  • LA_3 after Mobility: Hier tragen Sie die Fächer ein, die Sie erfolgreich belegt haben und in er rechten Spalte die anzurechnenden Fächer Ihres Studienprogramms in Augsburg.

Zu welchem Zeitpunkt Sie das allererste Learning Agreement erstellen müssen, werden Sie in den Infosessions informiert. Nomalerweise müssen Sie erst bei der Partneruni vom International Office nominiert werden und im nächsten Schritt (zeitnah) erstellt man das Learning Agreement.

Gedanken zur Kurswahl sollten Sie sich allerdings schon vorher machen. Empfehlenswert ist es, sich zur Orientierung das Kursangebot des Vorjahres anzusehen. Dies finden Sie auf unseren Partnerseiten oder direkt bei der webpage der jeweiligen Uni. Viele Infos zu Kursen können Sie auch in den Erfahrungsberichten entnehmen dazu müssen Sie sich einloggen. Vereinbaren Sie auch gern ein Beratungsgespräch mit dem jeweils zuständigen International Faculty Coordinator (Prof. Dr. Feucht oder Prof. Dr. Freiboth). Die Sprechstunden der Professoren ändert sich immerwieder. Schreiben Sie sich in den Moodle-Kurs ein: "Studium im Ausland". Dort finden Sie nicht nur aktuelle Infos zum Auslandssemester, auch erhalten Sie über "Ankündigen" Benachrichtigungen zu den Sprechstunden der Professoren. Oder Sie fragen direkt per Email beim Professor nach einem Termin.

 

Voraussetzungen für das Auslandsstudiensemester

 

Ab dem 5. Studiensemester ist es möglich, ein Auslandssemester zu absolvieren (bewerben muss man sich wie bereits oben beschrieben schon ein Jahr vorher, also ab dem 3. Semester).

Voraussetzungen für den Antritt des Auslandsstudiensemester ab dem 5. Semester sind:

 

Sprachkompetenz

für italienisch-/französisch-/spanisch-sprachige Partnerhochschulen mindestens B2 (empfohlen B2+) bzw. Italienisch/Französisch/Spanisch 6 + Konversation

für englischsprachige Partnerhochschulen mindestens B2+/C1, entspricht Wirtschaftsenglisch 3

Anzahl der erworbenen

Credits vor Mobilität

mind. 80 Credits für ein Auslandssemester

mind. 120 Credits für Double Degree (zwei Auslandssemester)

Leistungen

keine Altlasten (Dritt- bzw. Viertversuche)

Klare Studienstrategie

Schwerpunkt strategisch festlegen

 

Risikohinweis

Beachten Sie bitte auch

§6 der Studienordnung der Studiengänge IM und BW,

§6 der Studienordnung des Studiengangs IWI

Bitte beachten Sie, dass wenn Sie im Rahmen der Pre-Application im 3. Semester einer Partneruni zugewiesen wurden, und sich dann im 4./5. Semester rausstellt dass Sie zuviele Prüfungen nicht bestanden haben, wir uns gezwungen sehen Ihr Auslandssemster zu stornieren/verschieben. Denn laut SPO ist es unbeding nötig ist, dass Sie 80 ECTC bis vor Antritt des Auslandssemesters erreichen, sonst kann keine im Ausland erbrachten Leistungen anerkannt werden.

Nach dem Auslandsstudiensemester

 

Wenn Sie wieder zurück von Auslandsstudiensemester sind sollten Sie sich bald um die Anerkennung Ihrer im Ausland erbrachten Studienleistungen kümmern. Dazu benötigen wir:

  • Einen von Ihnen ausgefüllten Antrag zur Anerkennung von Studienleistungen (Formular kann heruntergeladen werden oder ist im Fakultätssekretariat verfügbar)
  • Das Transkript mit Originalunterschrift/Stempel
  • Das zuletzt vereinbarte Learning Agreement
  • Ihren Erfahrungsbericht

Ohne diese Unterlagen wird die Anerkennung nicht bearbeitet.

Mehr Informationen finden Sie auf der Website :"Wieder zurück in Deutschland"

Betreuungs- und Unterstützungsangebot für mobile Teilnehmende

 

Während des Auslandsaufenthalts werden Sie von der aufnehmenden Einrichtung bzw. Hochschule betreut. Bei Schwierigkeiten oder im Falle von Unklarheiten steht Ihnen sowohl das International Office als auch Ihre International Faculty Coordinatoren der Fakultät Wirtschaft für Rückfragen zur Verfügung. Die Kontaktdaten an der Fakultät Wirtschaft finden Sie nachstehend und auch hier.

Beratungsstelle zum Auslandsstudiensemester

 

Prof. Dr. Michael Feucht
Auslandsbeauftragter
Sprechstunde: Nach Vereinbarung
Telefon: +49 821 5586-2913
Email: [Bitte aktivieren Sie Javascript]

 

 

 

Prof. Dr. Michael Freiboth
Auslandsbeauftragter
Sprechstunde: Nach Vereinbarung
Telefon: +49 821 5586-2963
Email: [Bitte aktivieren Sie Javascript]

 

 

 

Ms. Helene Wetzel
International Coordinator
Sprechstunde: Nach Vereinbarung
Büroerreichbarkeit: Di-Do 8:30-15:00
Telefon: +49 821 5586-2936
Email: [Bitte aktivieren Sie Javascript]

 

Prof. Dr. Wolfram Schönfelder
Prof. Dr. Michael Freiboth
Ms. Helene Wetzel