1. Schritt: Vorbereitung, Recherche, Informationseinholung
Wenn Sie im Rahmen Ihres Studiums an der Fakultät für Wirtschaft einen Auslandsaufenthalt planen, sollten Sie frühzeitig beginnen sich zu informieren.
Wie Sie wissen, ist ein einsemestriger Auslandsaufenthalt in den Studiengängen "International Management" und "Internationales Wirtschaftsingenieurwesen" verpflichtend, wobei Sie die Wahl zwischen einem Praktikum im Ausland oder einem Semester an einer unserer Partnerhochschulen haben. Natürlich können Sie beides tun oder darüber hinaus sogar einen Doppelabschluss erlangen. Für die anderen Studiengänge besteht die Möglichkeit ein freiwilliges Auslandssemester zu absolvieren.
Erste Informationen über den genauen Bewerbungsablauf von der Pre-Application bis hin zur Online Bewerbung beim Partner, sowie über das Auswahlverfahren bzw- Zusagen erhalten Sie jedes Jahr im Sommersemester bei der Info Veranstaltung "Go-Out".
Nach der Go-Out Veranstaltung sollten Sie die Zeit (bis Oktober) für die Recherche gut nutzen und sich bei Fragen von uns beraten lassen.
2. Schritt: Bewerbung
Der Bewerbungsprozess um einen Platz an den Partnerhochschulen beginnt mit der "Pre-application" im Oktober, ein Jahr vor dem eigentlichen Auslandsaufenthalt. Der wichtigste Schritt dabei ist, sich fristgerecht über das Online-Formular für die Vorauswahl = "Pre-application" zu bewerben. Das Online-Formular wird jedes Jahr nur vom 15. Oktober bis 31. Oktober freigeschalten.
Wenn Sie sich für eine Hochschule in Ländern entscheiden, deren Lehrsprache Französisch, Italienisch oder Spanisch ist, dann erwarten wir, dass Sie ein Drittel der Fächer dort in der jeweiligen Landesprache ableisten. Das gilt auch dann, wenn diese Hochschulen umfangreiche englischsprachige Module anbieten.
In allen anderen nicht-englischsprachigen Ländern müssen Sie sich ohnehin zumindest mit einem Modul der Sprache und der Kultur des jeweiligen Landes auseinandersetzen. Darauf legen unsere Partner ebenso Wert wie wir selbst.
Voraussetzungen für das Auslandsstudiensemester
Ab dem 5. Studiensemester ist es möglich, ein Auslandssemester zu absolvieren (bewerben muss man sich aber schon ein Jahr vorher, also ab dem 3. Semester).
Voraussetzungen für den Antritt eines Auslandsstudiensemester ab dem 5. Semester sind:
Sprachkompetenz | für italienisch-/französisch-/spanisch-sprachige Partnerhochschulen mindestens B2 (empfohlen B2+) bzw. Italienisch/Französisch/Spanisch 6 + Konversation für englischsprachige Partnerhochschulen mindestens B2+/C1, entspricht Wirtschaftsenglisch 3 |
Anzahl der erworbenen Credits vor Mobilität | mind. 80 Credits für ein Semester mind. 120 Credits für Double Degree (2 Semester) |
Leistungen | keine Altlasten (Dritt- bzw. Viertversuche) |
Klare Studienstrategie | Schwerpunkt strategisch festlegen |
Risikohinweis | Beachten Sie bitte auch §6 der Studienordnung der Studiengänge IM und BW, §6 der Studienordnung des Studiengangs IWI |
Auswahlkriterien für die Zuweisung
Grundlegende Auswahlkriterien ist der fristgerechte und vollständige Eingang der Bewerbungsunterlagen. Des Weiteren gibt es an der Fakultät Wirtschaft weitere Auswahlkriterien:
- Studienleistungen
- Sprachkenntnisse (wie oben beschrieben für Länder mit Landessprache Französisch, Italienisch oder Spanisch wird vorrausgessetzt dass Sie vor Antritt mindestens B2 in der jeweiligen Landesprache vorweisen)
- ist ein Auslandssemester verpflichtend laut dem Studienprogramm?
Bei den Bachelor-Studiengängen "International Management" und "Internationales Wirtschaftsengineurwesen" ist ein Auslandsaufenthalt laut Studien- und Prüfungsordnung verpflichtend, deshalb werden die Plätze bei den Partnerhochschulen erst vorrangig an die Studenten dieser Studiengänge vergeben.
Preliminary Course Plan
Nachdem Sie bis ca. Mitte Dezember darüber informiert werden, zu welcher Partnerhochschule Sie zugewiesen wurden, vereinbaren Sie ein Beratungsgespräch mit dem jeweils zuständgen International Faculty Coordinator (Prof. Dr. Feucht oder Prof. Dr. Freiboth). Dies werden Sie über den Scheduler Studium im Ausland für Zoom Meetings in Moodle vereinbaren können - die Koordinatoren müssen nicht via Mail angebschrieben werden!
Vor dem Treffen mit dem zustädnigen Koordinator müssen Sie einen Preliminary Course Plan erstellen, in dem Sie Ihre geplante Kurswahl an der Partnerhochschule auflisten. Sie können das Dokument hier herunterladen. Das Kursangebot des Vorjahres zur Orientierung erhalten Sie auf unseren Partnerwebsiten und Sie können sich auch an den Erfahrungsberichten orientieren. Das Dokument wird als Grundlage für das Beratungsgespräch dienen. Das Beratungsgespräch und die Absprache des Preliminary Course Plan sollte am besten noch vor den Weihnachtsferien erfolgen. Das Dokument muss von Ihnen und vom Koordinator unterschrieben und eine Kopie via Mail an Frau Wetzel ([Bitte aktivieren Sie Javascript]) bis zum 15. Janaur geschickt werden. Bitte beachten Sie, dass die vorläufige Kurswahl als Orientierung dient und noch nicht das Learning Agreement darstellt.
Learning Agreement
Ein zentrales Dokument für Ihren Austausch ist die Lernvereinbarung oder „Learning Agreement“. Das Learning Agreement ist ein Studienvertrag, der alle Veranstaltungen auflistet, die Sie an der Gasthochschule besuchen möchten. Die Kurse, die Sie in Ihrem Learning Agreement auflisten, sollten im weiteren Sinne zu Ihrem Studienprogramm passen. Auch Sprachkurse dürfen Bestandteil des Learning Agreements sein. Die Kursauswahl wird nach Absprache mit dem International Faculty Coordinator genehmigt.
Bei einem einsemestrigen Studienaufenthalt im Ausland sollten Sie Kurse im Umfang von 25 -30 ECTS erreichen.
Je nachdem, wo Sie Ihr Auslandssemester absolvieren wollen, wird entweder ein Lerning Agreement
a) für NON-EU in PDF-Format oder
b) für EU-Länder ein digitales Agreement über das EWP-Dashboard erstellt.
Beide Versionen müssen unterschrieben werden von drei Partein:
1) von Ihnen
2) vom zuständigen International Faculty Coordinator der THA (je nach Partneruni, entweder Prof. Dr. Feucht oder Prof. Dr. Freiboth)
3) vom zuständigen Coordinator der Partneruni.
Das ERASMUS-Learning Agreement besteht aus drei Teilen:
- LA_1 before Mobility: Hier werden die Fächer eingetragen, die Sie voraussichtlich belegen werden
- LA_2 during Mobiliy: Hier tragen Sie die tatsächlich belegten Fächer während Ihres Auslandsaufenthaltes ein. Bitte beachten Sie, dass innerhalb von 4-6 Wochen nach der Ankunft an der Gasthochschule, Ihre Kurse im Learning Agreement angegeben werden müssen.
- LA_3 after Mobility: Hier tragen Sie die Fächer ein, die Sie erfolgreich belegt haben und in er rechten Spalte die anzurechnenden Fächer Ihres Studienprogramms in Augsburg.
Zu welchem Zeitpunkt Sie das allererste Learning Agreement erstellen müssen, werden Sie in den Infosessions informiert. Nomalerweise müssen Sie erst bei der Partneruni vom International Office nominiert werden und erst im nächsten Schritt erstellt man das Learning Agreement.
Nach dem Auslandsstudiensemester
Wenn Sie wieder zurück von Auslandsstudiensemester sind sollten Sie sich bald um die Anerkennung Ihrer im Ausland erbrachten Studienleistungen kümmern. Dazu benötigen wir:
- Einen von Ihnen ausgefüllten Antrag zur Anerkennung von Studienleistungen (Formular kann heruntergeladen werden oder ist im Fakultätssekretariat verfügbar)
- Das Transkript mit Originalunterschrift/Stempel
- Das zuletzt vereinbarte Learning Agreement
- Ihren Erfahrungsbericht
Ohne diese Unterlagen wird die Anerkennung nicht bearbeitet.
Mehr Informationen finden Sie auf der Website :"Wieder zurück in Deutschland"
Betreuungs- und Unterstützungsangebot für mobile Teilnehmende
Während des Auslandsaufenthalts werden Sie von der aufnehmenden Einrichtung bzw. Hochschule betreut. Bei Schwierigkeiten oder im Falle von Unklarheiten steht Ihnen sowohl das International Office als auch Ihre International Faculty Coordinatoren der Fakultät Wirtschaft für Rückfragen zur Verfügung. Die Kontaktdaten an der Fakultät Wirtschaft finden Sie nachstehend und auch hier.
Beratungsstelle zum Auslandsstudiensemester
Prof. Dr. Michael Feucht
Auslandsbeauftragter
Sprechstunde: Nach Vereinbarung
Telefon: +49 821 5586-2913
Email: [Bitte aktivieren Sie Javascript]
Prof. Dr. Michael Freiboth
Auslandsbeauftragter
Sprechstunde: Nach Vereinbarung
Telefon: +49 821 5586-2963
Email: [Bitte aktivieren Sie Javascript]
Ms. Helene Wetzel
International Faculty Administrator
Sprechstunde: Nach Vereinbarung
Büroerreichbarkeit: Di-Do 8:30-14:30
Telefon: +49 821 5586-2936
Email: [Bitte aktivieren Sie Javascript]