Übergeordnetes Recht, Wahl- und Hochschulorganisationsrecht
Das Bayerische Hochschulgesetz ist das maßgebende Gesetz für das in Bayern geltende Hochschulrecht. Auf dieser Grundlage basieren alle Verordnungen und Satzungen, die die Hochschulen betreffen.
Im Bayerischen Hochschulpersonalgesetz finden sich Regelungen zu den Einstellungsvoraussetzungen, der rechtlichen Stellung und den Dienstaufgaben des wissenschaftlichen und künstlerischen Personals an Hochschulen.
Die Wahlordnung für die Bayerischen Hochschulen gilt für die Wahlen der Vertreter und Vertreterinnen in Senat, Fakultätsrat und der weiteren Vertreter der Studierenden im studentischen Konvent.
Die Grundordnung der Technischen Hochschule Augsburg regelt Einzelheiten zu Themen wie Hochschulwahl, Amtszeiten, Sachverständigengremien, Berufung von Hochschullehrerinnen und -Lehrern, studentischen Gremien und den Geschäftsgang in Gremien.
Zulassung zum Studium, Eignungsprüfungen
Die Studienplatzvergabe, die Anmeldung zum Studium sowie Immatrikulation, Beurlaubung und Exmatrikulation unterliegen diversen rechtlichen Regelungen. Im Wesentlichen sind dies:
Satzung Zulassungszahlen NC-Studiengänge
Auf dieser Seite finden Sie die Satzung zu den Zulassungszahlen für NC-Studiengänge an der Technischen Hochschule Augsburg
Studien- und prüfungsrechtliche Vorschriften
Die studien- und prüfungsrechtlichen Vorschriften für ein Studium an der Technischen Hochschule Augsburg sind in mehreren Gesetzen und Ordnungen festgelegt. Im Einzelnen sind dies:
- Rahmenprüfungsordnung
- Allgemeine Prüfungsordnung der Technischen Hochschule Augsburg
- Studien- und Prüfungsordnungen der einzelnen Studiengänge