Gemäß des Bayerischen Hochschulinnovationsgesetzes gehören der Erweiterten Hochschulleitung die stimmberechtigten Mitglieder des Präsidiums, die Dekane und Dekaninnen sowie die Beauftragte für die Gleichstellung von Frauen in Wissenschaft und Kunst der Hochschule (kurz: Frauenbeauftragte) an. An der Hochschule Augsburg sind gem. §4 der Grundordnung (https://www.hs-augsburg.de/Binaries/Binary16398/180629-Grundordnung-Stand-Juli-2018.pdf) weitere Funktionsträger:innen beratende Mitglieder des Gremiums. Den Vorsitz führt der Präsident.
Vorsitzender der erweiterten Hochschulleitung
Mitglieder
Beratende Mitglieder der erweiterten Hochschulleitung
Aufgaben
Die Aufgaben der EHL gem. Art. 34 (3) BayHIG: Die Erweiterte Hochschulleitung
- berät und unterstützt die Leitung der Hochschule bei der Erfüllung ihrer Aufgaben,
- beschließt Vorschläge für die Bestimmung von Forschungsschwerpunkten und die Einrichtung von Sonderforschungsbereichen, Graduiertenkollegs und entsprechenden Einrichtungen,
- entscheidet unter Beachtung der in Art. 11 Abs. 1 Satz 3 und 4 aufgestellten Grundsätze sowie unter Einbeziehung von Erkenntnissen der Evaluierung von Forschung und Lehre und unter Berücksichtigung der strategischen Entwicklungsziele auf Vorschlag der Hochschulleitung über Schwerpunkte des Haushalts,
- beschließt über Anträge zur Gliederung der Hochschule in Fakultäten.