Das Präsidium führt die laufenden Geschäfte der Hochschule. Es stellt die Voranschläge zum Staatshaushaltsplan auf und entscheidet über die Verteilung der zur Verfügung stehenden Stellen und Mittel.
Die Hochschule Augsburg wird nach außen durch ihren Präsidenten vertreten. Er gibt Initiativen zur Entwicklung der Hochschule und entwirft die Grundzüge der hochschulpolitischen Zielsetzungen. Der Vorsitzende der Hochschulleitung vollzieht die Beschlüsse der zentralen Kollegialorgane und nimmt die der Hochschule nach dem Bayerischen Hochschulgesetz obliegenden Aufgaben wahr. Er unterrichtet den Senat und den Hochschulrat über die Grundsätze der Verteilung von Stellen und Mitteln.
Die Vizepräsidenten unterstützen den Präsidenten bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben.
Die Kanzlerin verantwortet das Finanzwesen der Hochschule und leitet die Hochschulverwaltung.