Nach dem Bayerischen Hochschulgesetz (BayHSchG Art. 31) gehören dem Fakultätsrat jeweils der Dekan oder die Dekanin, der Prodekan oder die Prodekanin, der Studiendekan oder die Studiendekanin sowie sechs Vertreter oder Vertreterinnen der Hochschullehrer und Hochschullehrerinnen an. Darüber hinaus zwei Vertreter oder Vertreterinnen der wissenschaftlichen und künstlerischen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, ein Vertreter oder eine Vertreterin der sonstigen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, zwei Vertreter oder Vertreterinnen der Studierenden und die jeweilige Frauenbeauftragte.

Unten stehend finden Sie die gewählten Vertreterinnen und Vertreter in den einzelnen Fakultäten der Hochschule Augsburg.

Fakultät für Angewandte Geistes- und Naturwissenschaften

 

Fakultät für Architektur und Bauwesen

 

Fakultät für Elektrotechnik

 

Fakultät für Gestaltung

 

Fakultät für Informatik

 

Fakultät für Maschinenbau- und Verfahrenstechnik

 

School of Business