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Stipendienmöglichkeiten an der THA
Stipendien des International Office
Das International Office bietet ein breites Angebot an Stipendien an.
Die Stipendienangebote des International Office richten sich an sogenannte Bildungsausländer/innen – Studierende, die ihre Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben haben und keine deutsche Staatsbürgerschaft besitzen.
Bitte beachten Sie: Wir bearbeiten nur die vollständigen und fristgerecht eingereichten Bewerbungsunterlagen!
Zukunft-Ukraine-Stipendien (Wintersemester 2023/2024)
Das International Office der TH Augsburg vergibt ab dem Wintersemester 2023/2024 zehn (10) Stipendien im Rahmen des Zukunft Ukraine-Programms. Das Programm wird vom DAAD aus Mitteln des Auswärtigen Amts (AA) gefördert.
Das Stipendium richtet sich an Studierende, die ihr reguläres Studium zum WiSe 2023/2024 an der TH Augsburg beginnen und aufgrund des Krieges aus der Ukraine geflohen sind. Startfenster-Studierende dürfen nicht gefördert werden.
Wer kann sich bewerben?
Folgende zwei Voraussetzungen müssen beide erfüllt sein:
- a) Auf das Stipendium können sich alle Studierende bewerben, die vor dem Krieg aus der Ukraine geflüchtet sind und nach 24 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) eine "Aufenthaltsgewährung zum vorübergehenden Schutz" genießen. Konkret betrifft dies:
- Ukrainische Staatsangehörige, die bis zum 24. Februar 2022 ihren Lebensmittelpunkt in der Ukraine hatten und/oder die seit dem SoSe 2022 – nicht aber bereits schon vorher! - als Austauschstudierende in Deutschland waren, wegen des Kriegs nicht zurückkehren konnten und jetzt einen Studienabschluss in Deutschland anstreben.
- Drittstaatsangehörige oder Staatenlose, die in der Ukraine internationalen Schutz genießen, sowie ihre Familienangehörigen, sofern sie sich vor dem oder am 24. Februar 2022 in der Ukraine aufgehalten haben;
- Drittstaatsangehörige, die sich vor dem oder am 24. Februar 2022 mit einem unbefristeten Aufenthaltstitel in der Ukraine aufgehalten haben und nicht sicher in ihr Herkunftsland zurückkehren können.
- b) Studierende, die die unter Punkt a) genannten Voraussetzungen erfüllen und zum WiSe 2023/2024 ihr reguläres Studium an der THA aufgenommen haben.
Wie hoch ist die Förderung?
Die TH Augsburg vergibt bis zu zehn (10) Stipendien für zunächst sechs (6) Monate. Die Förderung beginnt im September 2023. Das Stipendium kann um weitere zwölf (10) Monate verlängert werden. Die monatliche Rate beträgt 934€ und richtet sich nach dem BAföG-Satz.
Neben dem Stipendium wird ein umfangreiches Betreuungsprogramm für die Stipendiat:inn:en angeboten.
Haben Sie Interesse?
Dann laden Sie sich bitte die Ausschreibung herunter. Sie finden dort alle Informationen zu den Bewerbungsunterlagen.
Die Bewerbungsfrist ist der 01. Oktober 2023.
BIDS Stipendium (Wintersemester 2024/2025)
Das International Office der Technischen Hochschule Augsburg (THA) vergibt ab dem Wintersemester 2024/2025 zwei (2) Stipendien im Rahmen des BIDS Projekts: „Study@HSA“. Das Projekt wird vom DAAD aus Mitteln des Auswärtigen Amts (AA) gefördert.
Das Stipendium richtet sich an Studierende, die ihr reguläres Studium in einem grundständigen Bachelor Studiengang zum WiSe 2024/2025 an der THA beginnen und zuvor an einer der deutschen Schule im Ausland den Schulabschluss erworben haben. Startfenster-Studierende dürfen nicht gefördert werden.
Wer kann sich bewerben?
Folgende zwei Voraussetzungen müssen beide erfüllt sein:
a) Auf das Stipendium können sich alle Studierende mit nicht deutscher Staatsangehörigkeit bewerben, die den Schulabschluss an einer deutschen Schule im Ausland erworben haben. Konkret betrifft dies:
- Absolvent:innen DSD Schulen: Schulen in nationalen Bildungssystemen, die das Deutsche Sprachdiplom anbieten
- Absolvent:innen DAS Schulen: Deutsche Auslandsschulen
- Absolvent:innen DPS Schulen: Deutsch-Profil Schulen: Schulen in nationalen Bildungssystemen mit einem ausgeprägten deutsch Unterrichts- und Abschlussprofil
- Absolvent:innen FIT Schulen: Schulen in nationalen Bildunssystemen, an denen Deutschunterricht auf bzw. ausgebaut wird.
Bevorzugt werden DSD Absolvent:innen.
b) Studierende, die die unter Punkt a) genannten Voraussetzungen erfüllen und zum WiSe 2024/2025 ihr reguläres Bachelor-Studium an der THA aufgenommen haben.
Wie hoch ist die Förderung?
Die THA vergibt zwei (2) Stipendien für zwölf (12) Monate. Die Förderung beginnt im Oktober 2024. Die monatliche Rate beträgt 400€.
Haben Sie Interesse?
Dann laden Sie sich bitte die Ausschreibung herunter. Sie finden dort alle Informationen zu den Bewerbungsunterlagen.
Die Bewerbungsfrist ist der 27. Oktober 2024.
NEU_Stipendien für ausländische Studierende im Wintersemester 2024/25 (WS 2024/25)
Stipendien für internationale Studierende im Wintersemester 2024/25 (WS 2024/25)
Das International Office (IO) der Technischen Hochschule Augsburg (THA) vergibt (rückwirkend ab September 2024) Stipendien an internationale Studierende, vorwiegend aus Nicht-EU-Ländern, die ihr gesamtes Studium an der THA absolvieren möchten.
Die Stipendien werden finanziert aus Mitteln
- des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst (BMWK),
- des Auswärtigen Amts, im Rahmen des Stipendien- und Betreuungsprogramms (STIBET) des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD)
- des Vereins zur Förderung Ausländischer Studierender Augsburg - f.au.st e.V. - u.a. in Kooperation mit der Stadtsparkasse Augsburg
Stipendienarten
- Teilstipendien (BMWK) in Höhe von max. 992 € monatlich für die Dauer von max. 3 Monaten
- einmalige Studienbeihilfen (BMWK) in Höhe von mindestens 250 €
- zwei Stipendien für mehr Chancengerechtigkeit (STIBET) in Höhe von 250 € für die Dauer von 4 Monaten für Geförderte mit besonderen Herausforderungen im Studium (z.B. Geflüchtete, Personen mit Behinderung von mindestens 50% oder auch Personen mit chronischen Erkrankungen, Personen mit besonderer Versorgungssituation von Kindern und Pflegebedürftigen)
- ein Stipendium für besonders engagierte internationale Studierende (STIBET) in Höhe von 250 € für die Dauer von 4 Monaten
- ein Halbjahresstipendium (f.au.st e.V.) Höhe von 467 € monatlich für die Dauer von 6 Monaten
Über die Art und Höhe der Förderung entscheidet die Auswahlkomimission der THA unter Berücksichtigung der jeweiligen Förderkriterien.
Bewerbungsberechtigt sind immatrikulierte Bildungsausländer[1],
- die mindestens bis Ende des WS 2024/25 an der THA eingeschrieben sind und sich dort (d.h. in Augsburg) auch tatsächlich zu Studienzwecken aufhalten und
- die bedürftig sind. Das heißt, deren Studienaufenthalt weder aus eigenen Mitteln noch aus Mitteln Dritter (z.B. Zahlungen der Eltern, andere Stipendien usw.) finanziert werden kann.
Achtung! Stipendien für mehr Chancengerechtigkeit (STIBET) können an Studierende der THA bereits ab dem ersten Studiensemester vergeben werden. Alle anderen Stipendien richten sich an Studierende, die sich im WS 2024/25 mindestens im zweiten Mastersemester oder im dritten Bachelorsemester befinden.
Förderkriterien:
- fachliche Eignung
- persönliche Qualifikation
- Immatrikulation an der THA
- besondere Herausforderung im Studium (Nachweise müssen vorgelegt werden)
- Bedürftigkeit (die Belege über die Bedürftigkeit müssen bereitgehalten werden)
Bei vergleichbaren Studienleistungen werden Studierende bevorzugt, die zum Zeitpunkt der Bewerbung noch keine Förderung durch die Hochschule Augsburg erhalten haben
Bewerbung
Die Bewerbung erfolgt ausschließlich über das elektronische Stipendienverwaltungssystem (Stipsys). Sie müssen sich nur einen Account bei Stipsys unter: https://stipsys.uni-passau.de/public/index.xhtml erstellen. Anschließend können Sie sich sofort für die ausgeschriebenen Stipendien unter dem folgenden link https://stipsys.uni-passau.de/public/application.xhtml?pID=790 bewerben.
Um den Antrag online stellen zu können, benötigen Sie folgende Unterlagen
- Anschreiben mit Begründung des Antrags für die Förderung. Bitte erläutern Sie die Motivation für Ihre Bewerbung: Warum sollen Sie für das Stipendium ausgewählt werden (besondere Leistungen, Erfahrungen, Engagement, usw.)
- Lebenslauf mit Foto
- Aktuelles Gutachten (nicht älter als 3 Monate) eines Hochschullehrer bzw.-lehrerin aus dem Hauptfach. Bitte wenden Sie sich wegen des Gutachtens frühzeitig an einen Hochschullehrer bzw.-lehrerin Ihres Hauptfachs. Laden Sie hierfür das Formular "Gutachten" herunter und leiten Sie dieses an Ihren Lehrer bzw. Lehrerin weiter. Das ausgefüllte und unterschriebene Gutachen übermittelt der Hochschullehrer- bzw. -lehrerin bis zum Ende der Bewerbungsfrist per E-Mail an das IO.
- Aufenthaltstitel
- Aktuelles Notenblatt
- Immatrikulationsbescheinigung für das aktuelle Semester
- Heiratsurkunde falls verheiratet, Geburtsurkunde(n) falls Kind(er) vorhanden
- Falls vorhanden: Nachweise über Engagement an- und außerhalb der THA
- Falls vorhanden: Nachweise über besondere Herausforderungen im Studium (Behindertenausweis, Attest über chronische Erkrankung usw.)
- Selbstauskunft über Einkommensverhältnisse
- Einwilligungserklärung für die Teilnahme am Bewerbungs- und Auswahlverfahren für die Stipendien für internationale Studierende, vergeben durch die THA
Es werden nur vollständige und fristgerecht eingereichte Unterlagen berücksichtigt!
Auswahlverfahren:
Über die Vergabe der Stipendien entscheidet die Auswahlkommission der THA unter Berücksichtigung der Förderkriterien der Mittelgeber. Diese entscheidet über Art und Höhe der Förderung. Die Auswahlkommission besteht aus Vertretern des IO und / oder der Drittmittelgeber (z.B. f.au.st e.V.).
Die Vorauswahl erfolgt i.d.R. auf Basis der Aktenlage. Das IO erstellt eine Rankingliste. Das Ranking der Studienbewerber wird unter Berücksichtigung der Durchschnittsnote der Studienleistungen und des Studienfortschritts (durchschnittliche ECTS pro Fachsemester) erstellt. Zusätzlich können soziales und gesellschaftliches Engagement (insbesondere an der THA) sowie besondere Lebenssituation gewertet werden.
Die endgültige Auswahl kann aufgrund persönlicher Gespräche stattfinden. Auf die Durchführung von Auswahlgesprächen wird verzichtet, wenn aufgrund der schriftlich eingegangenen Unterlagen erkennbar ist, dass eine Person eindeutig die oder der am besten geeignete Bewerberin oder Bewerber ist.
Die Stipendiengewährung erfolgt im Rahmen der vorhandenen Mittel - ein gesetzlicher Anspruch hierauf besteht nicht! Die Bekanntgabe der Ergebnisse an die Studierenden erfolgt per E-Mail nach Ablauf des Auswahlverfahrens (innerhalb von 8 Wochen nach dem Bewerbungsfristende).
Bewerbungsfrist: 27. Oktober 2024
Ansprechpartner:in Lena Leznova
[1]Bildungsausländer sind ausländische Studierende, die ihre Hochschulzugangsberechtigung an einer Schule im Ausland erworben haben (hierzu zählen auch deutsche Schulen im Ausland) oder im Ausland erworbene schulische Qualifikationen durch ein deutsches Studienkolleg ergänzt haben und für ein reguläres Studium mit dem Ziel, einen Abschluss zu erwerben, eingeschrieben sind.
DAAD Preis (Preis des Deutschen Akademischen Austauschdienstes)
Der DAAD Preis ist mit 1000 Euro dotiert und wird aus Mitteln des Auswärtigen Amts finanziert.
Mit diesem Preis würdigt der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) jährlich eine/n internationale/n Studierende/n der Hochschule Augsburg, der/die sich durch besondere akademische Leistungen und bemerkenswertes soziales oder interkulturelles Engagement auszeichnet.
Nominiert werden können internationale Vollstudierende (keine Gast- bzw. Austauschstudierende), die ...
- Bildungsausländer sind (keine deutsche Staatsangehörigkeit und keinen deutschen Schulabschluss haben)
- sich mindestens im 3.Semester (Bachelor) bzw. 2 Semester (Master) befinden
- hervorragende bis sehr gute Studienleistungen erbringen
- sich gesellschaftlich-sozial engagieren
Förderkriterien:
Sowohl besondere akademische Leistungen und als auch bemerkenswertes gesellschaftliches oder interkulturelles Engagement.
Nominierungsfrist:
Jährlich zum 31.05. durch eine/n Hochschullehrer/in.
Nominierungsverfahren:
Das ausgefüllte Formular muss ans International Office (Email: [Bitte aktivieren Sie Javascript]) übermittelt werden.
Auswahl:
Nach Ablauf der Nominierungsfrist zur Einreichung der Vorschläge wählt die hochschulinterne Kommission der Hochschule Augsburg den/die Preisträger/in unter allen nominierten Studierenden aus.
Preisverleihung:
Die Preisverleihung findet in wechselndem Rahmen statt. Bisher wurde der DAAD-Preis im Rahmen einer Akademischer Feier „dies Acadmicus“ oder „gp Awards“ vergeben. Der genaue Termin wird rechtzeitig bekannt gegeben.
Stipendien aus STIBET-Projektmitteln des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD)
a) Studienabschlussstipendien
Das International Office vergibt Studienabschlussstipendien an internationale Studierende (Bildungsausländer), vorwiegend aus nicht-EU Ländern, die sich in der Abschlussphase ihres Studiums befinden und höchstens in zwei Semestern ihren Abschluss erreichen.
Die Ausschreibung erfolgt mindestens ein Mal pro Semester - gewöhnlich im März und im Oktober jeden Jahres. Für die Vergabe sind neben fachlicher Eignung auch die Bedürftigkeit maßgebend. Die Dauer der Förderung wird in der aktuellen Ausschreibung festgelegt.
Für die Laufzeit der Förderung (maximal 6 Monate) ist gleichzeitiger Bezug eines anderen inländischen oder ausländischen Stipendiums (unabhängig von der Höhe) ausgeschlossen.
Weitere Informationen zur aktuellen Ausschreibung werden auf dieser Webseite bereitgestellt.
b) Stipendien für besonderes Engagement
Das International Office vergibt Stipendien für besonders engagierte internationale Studierende (Bildungsausländer), die gute Leistungen erbracht haben und sich aber darüber hinaus durch ein herausragendes Engagement im internationalen Kontext an der HS Augsburg auszeichnen.
Die Ausschreibung erfolgt mindestens ein Mal pro Jahr - gewöhnlich im Oktober jeden Jahres. Die mögliche Förderung beträgt monatlich maximal 650 Euro. Die Dauer der Förderung wird in der aktuellen Ausschreibung festgelegt.
Für die Laufzeit der Förderung (maximal 6 Monate) ist gleichzeitiger Bezug eines anderen inländischen oder ausländischen Stipendiums (unabhängig von der Höhe) ausgeschlossen.
Weitere Informationen zur aktuellen Ausschreibung werden auf dieser Webseite bereitgestellt.
Aktuelle Ausschreibung:
Stipendien für besonders engagierte internationale Studierende 2021
Das International Office der Hochschule Augsburg (HSA) vergibt aus Mitteln des Auswärtigen Amts im Rahmen des Stipendien- und Betreuungsprogramms (STIBET) des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD) Stipendien für besonders engagierte internationle Studierenden.
Diese Stipendien richten sich an Bildungsausländer[1], die sich durch besonderes soziales, gesellschaftliches und interkulturelles Engagement (insbesondere an der HSA) auszeichnen.
Stipendienhöhe und die Laufzeit
Die Stipendienhöhe beträgt 250 € monatlich und wird für 5 Monate vergeben.
Förderkriterien:
- fachliche Eignung
- persönliche Qualifikation
- Immatrikulation an der HSA
- Bedürftigkeit (Die Belege über die Bedürftigkeit müssen bereitgehalten werden.)
Das heißt, der Studienaufenthalt kann weder aus eigenen Mitteln noch aus Mitteln Dritter (z.B. Zahlungen der Eltern, andere Stipendien usw.) finanziert werden.
Einkommen im Sinne dieser Ausschreibung umfasst sämtliche Einnahmen, die Stipendienbewerber/innen für Ihren Lebensunterhalt zur Verfügung haben, z.B. Einnahmen aus eigener Erwerbstätigkeit, Zuwendungen der Eltern, weitrere Stipendien, Ersparnisse usw.
Bewerbung
Die Bewerbung erfolgt ausschließlich über das elektronische Stipendienverwaltungssystem (Stipsys). Sie müssen sich nur einen Account bei Stipsys unter:https://stipsys.uni-passau.de/public/index.xhtml erstellen. Anschließend können Sie sich sofort für die ausgeschriebenen Stipendien unter dem folgenden link http://stipsys.uni-passau.de/public/application.xhtml?pID=324bewerben.
Um den Antrag online stellen zu können, benötigen Sie folgende Unterlagen
- Anschreiben, in dem Sie ihr aktuelles Engagement konktret darstellen
Bitte erläutern Sie die Motivation für Ihre Bewerbung:
- Warum sollen Sie für das Stipendium ausgewählt werden?
- Warum sind Sie besonders geeignet (besondere Leistungen, Erfahrungen, Engagement, ggf. soziale Umstände usw.)?
- Was möchten Sie mit Hilfe des Stipendiums erreichen?
- Lebenslauf mit Foto
- aktuelles Gutachten (nicht älter als 3 Monate) eines Hochschullehrers aus dem Hauptfach
Bitte wenden Sie sich wegen des Gutachtens frühzeitig an eine/n Hochschullehrer/in Ihres Hauptfachs. Laden Sie hierfür das Formular "Gutachten" herunter und leiten Sie dieses an die/den Hochschullehrer/in weiter. Das ausgefüllte und unterschriebene Gutachen übermittelt der/die Hochschullehrer/in bis zum Ende der Bewerbungsfrist per E-Mail an das International Office.
- Passkopie (Aufenthaltstitel)
- aktuelles Notenblatt
- Immatrikulationsbescheinigung für das aktuelle Semester
- Heiratsurkunde falls verheiratet, Geburtsurkunde(n) falls Kind(er) vorhanden
- Nachweise über Engagement an- und außerhalb der HSA
- falls Erwerbstätigkeit augeübt wird: Gehaltsabrechnungen der letzen drei Monate
- vollständige Kontoauszüge aller bestehenden Kontender letzten drei Monate
- Einwilligungserklärung für die Teilnahme am Bewerbungs- und Auswahlverfahren für die Stipendien für internationale Studierende, vergeben durch die Hochschule Augsburg.
Es werden nur vollständige und fristgerecht eingereichte Unterlagen berücksichtigt!
Auswahlverfahren:
Über die Vergabe der Stipendien entscheidet die Auswahlkommission der HSA auf der Basis der Aktenlage unter Berücksichtigung der Förderkriterien des Mittelgebers. Die Auswahlkommission besteht aus Vertretern des International Office und der Fachbereiche (v.a. Gutachter/innen). Besonders leistungsstarke und engagierte Studierende, die für das o.g.Stipendium in Frage kommen, können durch den/die Gutachter/in zusätzlich für den DAAD-Preis (vorgeschlagen werden.
Der/die beste Kandidat/in, der/die für ein Stipendium für besonders engagierte Studierende ausgewählt wird, kann zusätzlich zum Stipendium den mit 1000 € dotierten DAAD-Preis erhalten.
Die Stipendiengewährung erfolgt im Rahmen der vorhandenen Mittel - ein gesetzlicher Anspruch hierauf besteht nicht!
Die Bekanntgabe der Ergebnisse an die Studierenden erfolgt per E-Mail nach Ablauf des Auswahlverfahrens (innerhalb von 3 Wochen nach dem Bewerbungsfristende).
Um Engagement in Internaionalen Kontext an der HSA zu würdigen, werden die für die Stipendien für besonders engagierte Studierende ausgewählten Kandidaten/innen im Rahmen einer jährlichen hochschulweiten Preisverleihung ausgezeichnet.
Bewerbungsfrist
- Mai 2021
Ansprechpartner:in Lena Leznova
Augsburg, den 01. Mai 2021
International Office
[1]Bildungsausländer sind ausländische Studierende, die ihre Hochschulzugangsberechtigung an einer Schule im Ausland erworben haben (hierzu zählen auch deutsche Schulen im Ausland) oder im Ausland erworbene schulische Qualifikationen durch ein deutsches Studienkolleg ergänzt haben und für ein reguläres Studium mit dem Ziel, einen Abschluss zu erwerben, eingeschrieben sind.
Stipendienprogramm für bedrohte Studierende und Promovierende Students at Risk – Hilde Domin-Programm
Das „Hilde Domin-Programm“ des DAAD, finanziert aus Mitteln des Auswärtigen Amtes (AA) unterstützt weltweit gefährdete Studierende sowie Doktorandinnen und Doktoranden, denen in ihrem Herkunftsland formal oder de facto das Recht auf Bildung verweigert wird, ein Studium in Deutschland aufzunehmen oder fortzusetzen.
Die Stipendienleistungen umfassen:
- Eine monatliche Stipendienrate in Höhe von 861 EUR für Bachelor- und Masterstudierende bzw. 1200 EUR für Doktorandinnen und Doktoranden
- Eine Kranken-, Pflege sowie Unfall- und Privathaftpflichtversicherung
- Einen Zuschuss zu den Reisekosten, basierend auf dem Herkunfts- bzw. aktuellen Aufenthaltsland
- Die Teilnahme an einem vorgeschalteten Deutschsprachkurs
- Weitere Zusatzleistungen
Die Dauer der Förderung beträgt i.d.R. für einen
- Bachelorabschluss: bis zu 48 Monate (12 Monate Studienkolleg, bis zu 36 Monate Bachelorstudium)
- Masterabschluss: bis zu 24 Monate
- Promotionsabschluss: bis zu 48 Monate
Eine direkte Bewerbung ist nicht möglich. Interessierte müssen zunächst vom International Office nominiert werden. Nominiert werden können Bewerber:innen aller Fachrichtungen außer Bildende Kunst, Darstellende Kunst, Design, Visuelle Kommunikation, Musik, Film und Architektur sowie Humanmedizin, Zahnmedizin und Veterinärmedizin.
Nach einer erfolgreichen Nominierung ist eine Bewerbung zum 31.07.21 bzw. 31.01.22 möglich.
Haben Sie Interesse? Dann kontaktieren Sie uns im International Office bis zum 31.05.2021
Ansprechpartnerin: Lena Leznova
Weitere Informationen finden Sie unter: Students at Risk - Hilde Domin-Programm
Teilstipendien/Beihilfen aus Mitteln des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst
Zukunft-Ukraine-Stipendien (Sommersemester 2023)
Das International Office der Hochschule Augsburg (HSA) vergibt ab dem Sommersemester 2023 drei (3) Stipendien im Rahmen des Zukunft Ukraine-Programms. Das Programm wird vom DAAD aus Mitteln des Auswärtigen Amts (AA) gefördert.
Wer kann sich bewerben?
Folgende zwei Voraussetzungen müssen beide erfüllt sein:
a) Auf das Stipendium können sich alle Studierende bewerben, die vor dem Krieg aus der Ukraine geflüchtet sind und nach § 24 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) eine "Aufenthaltsgewährung zum vorübergehenden Schutz" genießen. Konkret betrifft dies:
- Ukrainische Staatsangehörige, die bis zum 24. Februar 2022 ihren Lebensmittelpunkt in der Ukraine hatten und/oder die seit dem SoSe 2022 – nicht aber bereits schon vorher! - als Austauschstudierende in Deutschland waren, wegen des Kriegs nicht zurückkehren konnten und jetzt einen Studienabschluss in Deutschland anstreben.
- Drittstaatsangehörige oder Staatenlose, die in der Ukraine internationalen Schutz genießen, sowie ihre Familienangehörigen, sofern sie sich vor dem oder am 24. Februar 2022 in der Ukraine aufgehalten haben;
- Drittstaatsangehörige, die sich vor dem oder am 24. Februar 2022 mit einem unbefristeten Aufenthaltstitel in der Ukraine aufgehalten haben und nicht sicher in ihr Herkunftsland zurückkehren können.
b) Studierende, die die unter Punkt a) genannten Voraussetzungen erfüllen und zum WiSe 2022/2023 ihr reguläres Studium an der HSA aufgenommen haben.
Wie hoch ist die Förderung?
Die Hochschule Augsburg vergibt bis zu drei (3) Stipendien für zunächst sechs (6) Monate. Die Förderung beginnt im März 2023. Das Stipendium kann um weitere zwölf (12) Monate verlängert werden. Die monatliche Rate beträgt 931€ und richtet sich nach dem BAföG-Satz.
Neben dem Stipendium wird ein umfangreiches Betreuungsprogramm für die Stipendiat:inn:en angeboten.
Haben Sie Interesse?
Dann laden Sie sich bitte die Ausschreibung herunter. Sie finden dort alle Informationen zu den Bewerbungsunterlagen.
Die Bewerbungsfrist ist der 26. Februar 2023.
Beihilfen und Stipendien aus Mitteln privater Spender
Das International Office vergibt jährlich Beihilfen an Studierende in einer akuten finanziellen Notlage. Die Ausschreibung erfolgt mindestens ein Mal pro Semester - gewöhnlich im März und im Oktober jeden Jahres. Vor der Antragstellung müssen Sie an einem Beratungsgespräch im International Office teilnehmen.
Weitere Informationen zur aktuellen Ausschreibung werden auf dieser Webseite bereitgestellt.
Weitere Stipendienmöglichkeiten der Hochschule
a) Unternehmensstipendium
Die Unternehmensstipendien richten sich an fortgeschrittene Studierende bestimmter Fachrichtungen bzw. Fakultäten und werden von den Unternehmen finanziert.Die Förderkriterien werden auch vom jeweiligen Unternehmen festgelegt.
Über die Vergabe des Stipendiums entscheidet die Hochschule gemeinsam mit dem jeweiligen Förderer.
Die monatliche Stipendienrate beträgt 300 Euro. Das Stipendium wird in der Regel für ein Jahr gewährt. Eine Verlängerung der Förderung bis zum Ende der Regelstudienzeit ist möglich.Das Stipendium ist unabhängig vom Einkommen der Eltern oder der Studierenden
Die aktuellen Ausschreibungen, geordnet nach Fakultäten, finden Sie auf der Webseite zum Unternehmensstipendium.
b) Deutschlandstipendium
Das Deutschlandstipendium fördert begabte und leistungsstarke Studierende. Weitere Kriterien sind das ehrenamtliche und soziale Engagement, eine internationale Herkunft und besondere persönliche Leistungen.
Die monatliche Stipendienrate beträgt 300 Euro. Das Stipendium wird in der Regel für ein Jahr gewährt. Eine Verlängerung der Förderung bis zum Ende der Regelstudienzeit ist bei nachweislich guten Leistungen möglich.
Das Stipendium ist unabhängig vom Einkommen der Eltern oder der Studierenden. Bewerben können sich neben den Studierenden aus allen Semestern und Fachbereichen auch die Studienbewerber. Diese reichen den Zulassungsbescheid und die Immatrikulationsbescheinigung nach.
Aktuelle Informationen finden Sie auf der Webseite zum Deutschlandstipendium.
Beratung ausländische Studierende
Telefon: | +49 821 5586-3282 |
Fax: | +49 821 5586-3207 |