Rückmeldung zum neuen Semester und Semesterbeitrag
Studierende der Technischen Hochschule Augsburg, die ihr Studium fortsetzen wollen, müssen sich vor Beginn des jeweils nächsten Semesters zum Weiterstudium anmelden (rückmelden).
Bitte achten Sie auf genaue Einhaltung dieser Fristen. Den jeweiligen Rückmeldetermin finden Sie in der Übersicht der Semestertermine.
Die Rückmeldung erfolgt durch Überweisung des Semesterbeitrags in Höhe von 164,25 Euro innerhalb der Rückmeldefrist. Der Betrag setzt sich zusammen aus dem Beitrag für das Studentenwerk in Höhe von 72,00 Euro und dem Beitrag für das Semesterticket in Höhe von 92,25 Euro.
Empfänger: | Technische Hochschule Augsburg |
BIC: | BYLADEMM |
IBAN: | DE73700500002201190315 |
Geldinstitut: | Bayerische Landesbank München |
Gesamtbetrag: | 164,25 Euro |
Verw.-zweck: | Matrikelnummer/SoSe2025/Name,Vorname |
(zwingend in dieser Form erforderlich)
Überweisungen ohne Angabe der Matrikelnummer werden nicht bearbeitet.
Studierende, die sich nicht form- und fristgerecht rückmelden, werden exmatrikuliert (Art. 94 Abs. 2 i.V.m. Art. 91 Nr. 4 des Bayerischen Hochschulinnovationsgesetzes)
Wichtig zu wissen!
- Bitte validieren Sie nach erfolgter Rückmeldung auch Ihre Campus Card Augsburg. Dieser Vorgang muss jedes Semester erneut durchgeführt werden. Bei der Validierung wird das bisherige Gültigkeitsdatum auf der Karte sowie im Chip gelöscht und durch das neue Gültigkeitsdatum ersetzt. Die Re-Validierung ist in der Regel eine Woche vor Semesterbeginn möglich. Über den genauen Zeitraum informieren wie Sie per E-Mail.
- Beachten Sie bitte auch die Termine für die Meldung Ihrer Praxisstelle bzw. für den Urlaubsantrag.
- Sofern sich im Rahmen Ihrer Krankenversicherung Änderungen ergeben haben, müssen Sie uns ebenfalls eine neue Bescheinigung Ihrer Krankenversicherung vorlegen.
Ausnahmen:
Grundsätzlich müssen alle Studierenden die beiden fälligen Semesterbeiträge für das Studentenwerk Augsburg bezahlen. Ausnahmetatbestände gibt es nachstehend für den Studentenwerksbeitrag wie auch das Semesterticket:
Studierende, die an mehreren Hochschulen in Bayern immatrikuliert sind und
1. für die verschiedene Studierendenwerke zuständig sind, sind nur bei dem Studierendenwerk beitragspflichtig, in dessen Zuständigkeitsbereich die erste Immatrikulation fällt ( Art. 121 Abs. 4 Satz 2 Bayerisches Hochschulinnovationsgesetz).
2. für die das eigene Studierendenwerk zuständig ist, haben den Betrag gegenüber der Hochschule zu entrichten, bei der die erste Immatrikulation erfolgte. Dies gilt auch für den zusätzlichen Beitrag für die Beförderung der Studierenden. Ist dieser Beitrag ausschließlich bei der Hochschule zu entrichten, bei der die zweite Immatrikulation erfolgte, ist bei dieser Hochschule nur der Beitrag für die Beförderung zu entrichten.
Dies bedeutet, dass Studierende, die
- ... sowohl an der Technischen Hochschule Augsburg als auch an der Universität Augsburg eingeschrieben sind, den Beitrag für das Studierendenwerk und das Semesterticket bei der Hochschule entrichten, bei der die erste Immatrikulation erfolgt ist.
- ... an einer weiteren Hochschule in Bayern und an der Technischen Hochschule Augsburg immatrikuliert sind, an der Technischen Hochschule Augsburg nur den Beitrag für das Semesterticket entrichten, wenn sie den Studierendenwerkbeitrag an der anderen bayerischen Hochschule einbezahlt haben. Bitte zahlen Sie deshalb den Beitrag immer bei der Ersthochschule ein. Dies ist unbedingt erforderlich, wenn Sie noch an einer Hochschule in München immatrikuliert sind.
- ... aufgrund eines Kooperationsvertrages zwischen zwei Hochschulen in einen gemeinsamen Studiengang an den beteiligten Hochschulen immatrikuliert sind, müssen die Beiträge an der Hochschule entrichten, deren Immatrikulationsrecht sie unterliegen (Empfängerhochschule).
Semesterticket allein:
Von der Pflicht zur Entrichtung des zusätzlichen Beitrags für das Semesterticket werden auf Antrag schwerbehinderte Studierende befreit, wenn sie nach dem SGB IX Anspruch auf unentgeltliche Beförderung haben und das Beiblatt zum Ausweis für schwerbehinderte Menschen mit der zugehörigen gültigen Wertmarke vorlegen oder bereits vorgelegt haben. Andere Befreiungstatbestände sind ausgeschlossen.
Rückerstattung von Semestergebühren
Eine Rückerstattung der Semestergebühren (Beitrag für das Studierendenwerk und Semesterticket) ist nur dann möglich, wenn Sie sich vor Beginn des folgenden Semesters exmatrikuliert haben bzw. exmatrikuliert wurden.
Die Stichtage hierfür sind:
30. September – für das Wintersemester
14. März – für das Sommersemester
Studienanfänger, die im Zuge eines Nachrückverfahrens an einer anderen Hochschule einen Studienplatz erhalten, sind davon nicht betroffen.
Kontakt und Ansprechpartner
Öffnungszeiten Studierendensekretariat
Dienstag bis Donnerstag von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Gebäude A / Raum: A 2.05 (Servicepoint)
Servicetelefon
+ 49 (0)821 5586-3950
Dienstag bis Donnerstag von 10:00 bis 12:00 Uhr
Kontakt E-Mail und Telefon:
Studierendensekretariat
An der Hochschule 1
86161 Augsburg
Postanschrift:
Studierendensekretariat der Technischen Hochschule Augsburg
An der Hochschule 1
86161 Augsburg