Kurzfassung

Die Immatrikulation ist ein Verwaltungsvorgang an der Hochschule, bei dem sich eine Person als Student an der Hochschule einschreibt und somit als Mitglied an dieser aufgenommen wird.

Beschreibung

Unter einer Immatrikulation (von lat. Matrikel = Liste) versteht man das Einschreibung in einen bestimmten Studiengang an einer Hochschule.

Ist ein Studiengang zulassungsbeschränkt, kann man sich erst nach einer Studienplatzzusage immatrikulieren. Dies ist an der Hochschule Augsburg bei allen Studiengängen der Fall. Um diese Studienplatzzusage zu erhalten ist eine fristgerechte Bewerbung um den Studienplatz notwendig. Man kann sich zwar an beliebig vielen Hochschulen bewerben, eine Doppelimmatrikulation ist allerdings nicht zulässig. Will der Student oder die Studentin dennoch an weiteren Hochschulen Lehrveranstaltungen belegen oder Prüfungen dort mitschreiben, muss er oder sie sich an dieser Hochschule als Nebenhörer einschreiben.
Mit der Immatrikulation wird die immatrikulierte Person Mitglied an der Hochschule und erhält den Studierendenstatus.

Man kann sich entweder persönlich immatrikulieren oder eine andere Person durch eine einfache Vollmachtserteilung dazu beauftragen. Welche Unterlagen zur Immatrikulation mitgebracht werden müssen erfährt man an der Hochschule Augsburg mit dem Zulassungsbescheid.

Die Immatrikulation ist das Gegenteil zur Exmatrikulation, also dem Verlassen der Hochschule.

Will man die Hochschule wechseln, muss man sich an der bisherigen Hochschule exmatrikulieren lassen, bevor eine Immatrikulation an einer neuen Hochschule möglich ist.