- Fachlich: Bewerber müssen ein abgeschlossenes Studium mit mindestens 210 ECTS-Punkten in einem verfahrenstechniknahen Studiengang mit einer Abschlussnote von 2,5 oder besser vorweisen.
- Sprachlich: Einschlägige Deutsch- und Englischkenntnisse in Wort und Schrift (Mindestniveau B2, Europäischer Referenzrahmen für Sprachen); Informationen zu anerkannten Sprachprüfungen finden Sie >> hier
- Details: Studien- und Prüfungsordnung
Bestandteile der Bewerbung
1. die Bewerbung über das Studentenamt
2. folgende einzureichende Unterlagen
- eine Kopie von Personalausweis/Reisepass
- ein tabellarischer Lebenslauf
- eine beglaubigte Kopie der Zeugnisse der Hochschulreife
- Hochschulabschlusszeugnisse der 1. Bologna-Ebene, d.h. eine beglaubigte Kopie des Hochschulabschlusszeugnisses der 1. Bologna-Ebene, in der die erreichte Gesamtnote und der ECTS-Leistungspunktestand explizit ausgewiesen sind oder für den Fall, dass noch kein Studienabschlusszeugnis vorliegt, ein beglaubigtes Transcript of Records, welches den aktuellen gleitenden Notendurchschnitt und den erreichten ECTS-Punktestand explizit ausweist.
Bitte beachten Sie, dass nur vollständig eingereichte Bewerbungsunterlagen im Auswahlverfahren berücksichtigt werden können.