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Neue SPO im Masterstudiengang Umwelt- und Verfahrenstechnik

Änderung der Studien- und Prüfungsordnung ab Wintersemester 2025/2026

 
18.02.2025

Ab dem Wintersemester 2025/2026 gilt eine neue Studien- und Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Umwelt- und Verfahrenstechnik. Dadurch wird das Studium leichter zugänglich und lässt sich noch individueller gestalten. 

 

Wichtigste Neuerung ist die Ausweitung der Wahlmöglichkeiten im ersten Semester. Statt mit der Schwerpunktwahl früh verbindlich über die Spezialisierung im Studium zu entscheiden, können Studierenden ab dem Wintersemester 2025/2026 frei zwischen Wahlpflichtmodulen wählen. Das gibt ihnen mehr Spielraum bei der persönlichen Profilbildung.

Auch im Bereich der Zulassungsvoraussetzung hat sich etwas getan. Mit der neuen Studien- und Prüfungsordnung fällt der Mindestnotendurchschnitt weg. Dies ermöglicht mehr Bewerberinnen und Bewerbern, die über die sonstigen fachlichen und formalen Voraussetzungen verfügen, den Zugang zum Masterstudium.

Detaillierte Informationen zu Bewerbung und Zulassung finden sich auf der Studiengangsseite des Masterstudiengangs Umwelt- und Verfahrenstechnik

Für Studierende im Master Umwelt- und Verfahrenstechnik, die ihr Studium vor dem Wintersemester 2025/2026 begonnen haben, gilt weiterhin die alte Studien- und Prüfungsordnung.