- Fachlich: Bewerberinnen und Bewerber müssen ein Studium mit mindestens 210 ECTS-Punkten in einem verfahrenstechniknahen Studiengang vorweisen. Bei Bachelorabschlüssen mit 180 ETCS-Punkten können die fehlenden 30 Creditpoints nachgeholt werden. Es gibt keinen Mindestnotendurchschnitt.
- Sprachlich: Einschlägige Deutsch- und Englischkenntnisse in Wort und Schrift (Mindestniveau B2, Europäischer Referenzrahmen für Sprachen); Informationen zu anerkannten Sprachprüfungen finden Sie >> hier
- Details: Studien- und Prüfungsordnung
Bestandteile der Bewerbung
1. die Bewerbung über das Studentenamt
2. folgende einzureichende Unterlagen
- eine Kopie von Personalausweis/Reisepass
- ein tabellarischer Lebenslauf
- eine beglaubigte Kopie der Zeugnisse der Hochschulreife
- Hochschulabschlusszeugnisse der 1. Bologna-Ebene, d.h. eine beglaubigte Kopie des Hochschulabschlusszeugnisses der 1. Bologna-Ebene, in der die erreichte Gesamtnote und der ECTS-Leistungspunktestand explizit ausgewiesen sind oder für den Fall, dass noch kein Studienabschlusszeugnis vorliegt, ein beglaubigtes Transcript of Records, welches den aktuellen gleitenden Notendurchschnitt und den erreichten ECTS-Punktestand explizit ausweist.
Bitte beachten Sie, dass nur vollständig eingereichte Bewerbungsunterlagen im Auswahlverfahren berücksichtigt werden können.
Hinweis für Studieninteressierte aus dem Ausland:
Auf den Seiten des International Office finden Sie Informationen zu den Zulassungsvoraussetzungen für ausländische Bewerberinnen und Bewerber. Weitere Informationen sowie Leitfäden zur Bewerbung aus dem Ausland finden Sie auf der Seite FAQ – Bewerbung als Ausländer.