Allgemeine Informationen

 

Die Technische Hochschule Augsburg ist zum 1. Mai 2021 dem Bundesvertrag für das Microsoft Enrollment for Education Solution (EES) beigetreten. Dieser Beitritt wird im Folgenden vereinfacht als Microsoft Campus Agreement bezeichnet. Der Mietvertrag hat eine Laufzeit von jeweils einem Jahr und wird bei Bedarf durch Beschluss der zuständigen Gremien regelmäßig verlängert.

Der bisherige Microsoft Select Plus Vertrag besteht weiterhin und kann für Lizenzkäufe jenseits des Microsoft Campus Agreement genutzt werden. Der Lizenzkauf über Microsoft Select Plus (über das LRZ) ist in einigen Fällen allerdings hinfällig, da die Lizenzen im Microsoft Campus Agreement bereits enthalten sind (z.B. Microsoft Windows 10 Education). Bitte informieren Sie sich zu diesem Thema auf den entsprechenden Unterseiten.

Teilnehmende Einrichtungen und Bezugsberechtigte

Das Microsoft Campus Agreement wurde anhand der Anzahl aller Mitarbeiter/-innen (EQU) und Studierenden der Technischen Hochschule Augsburg abgeschlossen. Grundsätzlich nehmen alle Fakultäten, sowie die zentralen Einrichtungen wie Verwaltung, Bibliothek und Rechenzentrum am Vertrag teil.

Leistungen

Die Abrechnung der Lizenzierung (benutzerbasiert) erfolgt auf Grundlage der Gesamtmitarbeiterzahl (EQU) und Studierenden der Hochschule Augsburg. Auf Basis dieser vollständigen Lizenzierung kann die lizenzierte Software auf allen Geräten im Eigentum der Hochschule Augsburg genutzt werden. Dabei gelten die im Folgenden beschriebenen Voraussetzungen.

Auf Basis der vollständigen Lizenzierung der Hochschule Augsburg ermöglicht das Microsoft Campus Agreement dann auch ohne weitere Kosten die Nutzung des sogenannten Student Advantage Benefit bzw. Teacher Benefit .

Bei den Lizenzen und Leistungen wird teils zwischen dienstlicher und privater Nutzung unterschieden.

Unter dienstliche Nutzung fallen im Rahmen des Microsoft Campus Agreement alle Geräte, die der Technischen Hochschule Augsburg gehören. Weitere Informationen zur Dienstlichen Nutzung finden Sie im Abschnitt Dienstliche Nutzung.

Aktive Studierende und Mitarbeiter/-innen haben für ihre privaten Geräte die Möglichkeit über das sogenannte Student Advantage Benefit bzw. Teacher Benefit "Microsoft 365" zu nutzen. Weitere Informationen zu Microsoft 365 finden Sie im Abschnitt Microsoft 365 Apps

Weitere Informationen

Weitere Informationen zum Microsoft Campus Agreement (Enrollment for Education Solution (EES)) finden Sie auf den deutschen und englischen Webseiten von Microsoft (Insbesondere die Informationen im englisch sprachigen PDF "Enrollment for Education Solutions Volume Licensing Guide"):

https://www.microsoft.com/de-de/Licensing/lizenzprogramme/einrichtungen.aspx

http://www.microsoft.com/en-us/licensing/licensing-programs/licensing-for-industries.aspx

 Es gelten die Product Terms (PT) zum Microsoft Campus Agreement (EES). Diese finden Sie unter http://www.microsoft.com/en-us/licensing/product-licensing/products.aspx (oben bei "Programm" "Beitritt für Bildungslösungen (EES)" auswählen)

Benutzungsrichtlinien für Microsoft Cloudspeicherdienste an der Hochschule Augsburg

 
  1. Die Nutzung der Cloudspeicherdienste von Microsoft durch die Benutzerin oder den Benutzer erfolgt unter Beachtung der 'Richtlinie zur Benutzung' (insbesondere §4) und des 'Sicherheitskonzept zur Informationsklassifizierung' (insbesondere Kapitel 4) der Hochschule Augsburg.

  2. Die Technische Hochschule Augsburg untersagt der Benutzerin oder dem Benutzer deshalb die Cloudspeicherdienste von Microsoft für Daten mit folgenden Informationen zu nutzen:

    a) Daten, die Informationen enthalten, die bei Veröffentlichung oder Verlust zu einem Schaden oder einer Haftung der Hochschule führen können, sowie personenbezogene Daten, für die die Einhaltung der Vorschriften des Datenschutzes oder die Erfüllung der Informationspflichten nicht sichergestellt werden können. Im Regelfall sind solche Daten nur solchen Hochschulangehörigen zugänglich, deren Kenntnis regelmäßig zur Bearbeitung der betreffenden Information und des damit zusammenhängenden Vorgangs zwingend erforderlich ist ('HSA vertraulich' klassifizierte Daten).

    Beispiele hierfür wären:

    - Personenbezogene Daten (Anwesenheitslisten oder Listen von Teilnehmern einer Veranstaltung)
    - Reise- oder Lohnabrechnungen (Finanzdaten, Sozialdaten, Daten mit Bezug zur Personalakte)
    - Forschungsdaten, die aktuell nicht für die Öffentlichkeit bestimmt sind
    - Technische Daten (Baupläne sensibler Räume; Netzwerkpläne)
    - Geschützte Daten (Krankmeldungen, Zeugnisentwürfe, Studienarbeiten, Verträge, „Veraktetes“)
    - Prüfungswesen (Gutachten und Korrekturen)

    b) Daten, die Informationen enthalten, bei denen die unberechtigte Einsichtnahme verhindert werden muss. Dazu zählen insbesondere aufgrund vertraglicher Verpflichtung geheim zu haltende Informationen oder Informationen die der Verschwiegenheitspflicht unterfallen. Im Regelfall sind Daten mit solchen Informationen ausschließlich einem durch den/die Informationseigentümer/-in vorab definierten und dokumentierten Personenkreis zugänglich ('streng vertraulich' klassifizierte Daten).

    Dies umfasst beispielsweise Daten aus der Zusammenarbeit mit Dritten (staatliche Einrichtungen, Forschungseinrichtungen, Unternehmen) aus einer dienstlichen oder vertraglichen Verpflichtung.

  3. Um den unbeabsichtigten Verlust von vertrauenswürdigen Informationen zu vermeiden, werden Daten im Zweifelsfall als 'HSA vertrauliche' Daten klassifiziert und eignen sich damit nicht für die Speicherung in externen Cloudspeichern.

  4. Werden Dateien mit anderen geteilt, sind die erforderlichen Freigaben auf das notwendige zu beschränken und halbjährlich durch die Benutzerin oder den Benutzer zu überprüfen.

  5. Im Cloudspeicherdienst abgelegte und weiterhin benötigte Daten sind vom Benutzer oder der Benutzerin vor Ausscheiden aus der Hochschule Augsburg eigenverantwortlich zu sichern und ggf. in hochschulinternen Speicherdiensten abzulegen. Eine Unterstützung bei der Migration der Daten kann die Hochschule Augsburg aus technischen Gründen (fehlende Zugriffsrechte) nicht leisten.

  6. Die Technische Hochschule Augsburg haftet unbeschadet der Regelungen der DSGVO oder anderer gesetzlicher Regelungen nicht für verloren gegangene Daten, insbesondere nicht für den Verlust von Daten, der durch das Ausscheiden einer Person aus der Technische Hochschule Augsburg resultiert. Eine Sicherung (Backup) der in den Microsoft Cloudspeicherdiensten abgelegten Daten durch die Hochschule Augsburg erfolgt nicht.

Microsoft 365 Apps (Office 365)

 

Studierende und Mitarbeiter/-innen haben im Rahmen des Microsoft Campus Agreement die Möglichkeit, bestimmte Lizenzen und Leistungen zu nutzen.

Opt-In/Opt-Out Microsoft-Account "Microsoft 365 Sync"

In Ihren RZ-Kennungsdaten können Sie mit der Option "Microsoft 365 Sync" einstellen, ob Sie das Microsoft 365 Konto (zur Nutzung von Microsoft 365 nötig) haben möchten oder nicht. Änderungen können bis zu 30 Minuten dauern. Bitte sichern Sie vor dem Setzen auf "nein" Ihre Daten, welche bei Microsoft liegen, da hierbei Ihr Microsoft-Account gelöscht wird.

Aktive Mitarbeiter und Professoren werden per Default synchronisiert, haben aber die Möglichkeit zum Opt-Out.

Aktive Lehrbeauftragte und Studenten werden nicht synchronisiert und haben die Möglichkeit zum Opt-In.

 

Bezug/Nutzung

Zum Bezug der M365 Apps und Nutzung anderer Dienste können Sie sich auf der Seite https://portal.office.com/ mit Ihrer Hochschul-E-Mail-Adresse und Passwort (von der RZ-Kennung) anmelden. Hierzu muss die oben genannte Option "Microsoft 365 Sync" auf "ja" gestellt sein.

Es werden folgende Dienste angeboten:

  • M365 Apps zur lokalen Installation (u.a. Office 365)
  • die Microsoft Office Web-Anwendung (weniger Funktionen als installiert)
  • SharePoint/OneDrive

Hinweis: bitte regelmäßig die in der Microsoft-Cloud abgelegte Daten eigenständig sichern!

Es gelten die oben ersichtlichen "Benutzungsrichtlinien für Microsoft Cloudspeicherdienste an der Hochschule Augsburg", die beim ersten Login ins Microsoft Office-Portal bestätigt werden müssen, um die Dienste nutzen zu können.

Stellen Sie sicher, dass Sie ein aktuell unterstütztes Betriebssystem nutzen und die Systemanforderungen erfüllen. Informationen dazu finden sich unter Ressourcen zu Microsoft 365 und Office . (Windows 7 wird z.B. nicht mehr unterstützt)

 

Troubleshooting / Mögliche Probleme

Falls bei einem bereits installierten und/oder genutzten MS Office/Office 365 keine Lizenz bezogen werden kann, könnte folgendes helfen:

  • Wenn der Dialog zum Konten-Wechsel in Office 365 nicht erscheint, wird hier beschrieben wie man dort hingelangt: Link
  • Evtl. kommt Office 365 mit alten noch in Windows gespeicherten Microsoft-Konten durcheinander. Diese können über die "Anmeldeinformationsverwaltung" bzw. Englisch den "Credential Manager" gefunden und vom Rechner entfernt werden: PC
  • Es können auch an anderer Stelle noch Verweise auf alte, zuvor auf dem Rechner verwendete Microsoft-Accounts hinterlegt sein und müssen manuell "getrennt" werden: PC & Mac
  • Bei Authentifizierungsfehlern (z.B: bei der OneDrive-App) sind evtl. noch alte Identitäten in der Registry gespeichert und müssen entfernt werden: PC
  • Falls ältere MS Office Anwendungen installiert sind/waren, könnte ein vollständiges Entfernen aller MS Office-Komponenten (ggf. manuell, siehe Option 2) und anschließende Neuinstallation auftretende Probleme beheben:  PC / Mac
  • Auch kann es sein, dass Antiviren- oder Internet-Security-Software, den Login und damit den Lizenzbezug eines lokal installierten Office 365, stört. Bitte deaktivieren Sie solche Software temporär um zu sehen, ob es daran liegt.
  • Sollte es Probleme beim Lizenzbezug geben, obwohl der Account eingegeben und die Nutzungsbedingungen akzeptiert wurden, kann es helfen alle Office 365 Programme zu beenden oder den Rechner neu zu starten (nicht herunterfahren und wieder einschalten!)
     

Ende des Abonnements

Ihr Office 365-Abonnement ist nur für die Dauer Ihres Studiums bzw. Ihres Beschäftigungsverhältnisses nutzbar.

Mit dem Ablauf Ihres Studiums bzw. Ihres Beschäftigungsverhältnisses verlieren Sie den Zugang zum Office-Portal und damit allen Microsoft-Diensten sowie dort abgelegten Daten.

Falls unter Windows immer noch Meldungen bzgl. des nicht mehr existierenden Microsoft-Kontos erscheinen sollten, kann dieses unter den "Windows Einstellungen" -> "Konten" -> "Auf Arbeits- oder Schulkonto zugreifen" getrennt werden.