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Informationen zur Zutrittskontrolle für Gebäude und Räume
Das Rechenzentrum betreibt im Auftrag der Hochschule eine spezielle Anlage, die sogenannte Zutrittskontrolle oder Zugangskontrolle, um Berechtigten den Zugang zu den Gebäuden, Räumen, auch den Rechnern darin, sowie den Parkplätzen zu ermöglichen. Diese Zutrittskontrolle dient, neben dem Schutz der Einrichtungen in den Räumen vor Diebstahl oder unberechtigter Benutzung, auch der Erleichterung des Zugangs zu den Räumen, den Außentüren und den Schranken, ohne dabei eine umständliche Schlüsselvergabeverwaltung handhaben zu müssen. Außerdem wird anonym der Zugang der Berechtigten aufgezeichnet, um eventuellen Missbrauch nachverfolgen zu können.
Folgende Räume, Gebäude und Schranken sind an die Zutrittskontrolle angeschlossen:
- Rechnerräume / Labore / Hörsäle / Seminarräume:
- Rechenzentrum: H-Bau 2.Stock
- Fakultät Architektur und Bauwesen: C-Bau
- Fakultät Elektrotechnik: A- und E-Bau
- Fakultät Gestaltung: K-, L- und M-Bau
- Fakultät Informatik: J-, M- und W-Bau
- Fakultät Maschinenbau: D- und F-Bau
- Fakultät Wirtschaft: W-Bau
- ITW und IBI : H2-Bau
- Mehrzweckraum: H2-Bau
- Außentüren:
- A-, B-, C-, C1-, C3-, D-, E-, F-, G1-, G2-, J-, K-, L-, M-, W-Bau
- Bibliothek im H-Bau für Abend- und Samstagsöffnung
- zum Treppenhaus des Rechenzentrums im H-Bau
- Poststelle und Copy-Shop Fa. Induprint im A-Bau
- N-Bau (Naegele-Gebäude), Haunstetter-Strasse, Fakultät Informatik
- P-Bau (Naumann-Gebäude), Hofrat-Röhrer-Strasse, Fakultät Architektur und Bau
- Garage 5 für die Liegestühle (südwestlich E-Bau)
- Schranken:
- Nr. 1: Mitarbeiter-Parkplatz beim H-Bau (Zufahrt über Brunnenlechgäßchen)
- Nr. 2: Mitarbeiter-Parkplatz beim A-Bau (Zufahrt über Brunnenlechgäßchen)
- Nr. 3: Mitarbeiter-Parkplatz beim B-Bau (Zufahrt über Brunnenlechgäßchen)
- Nr. 4: Mitarbeiter-Parkplatz beim C-Bau (Zufahrt über Brunnenlechgäßchen)
- Nr. 5: Mitarbeiter-Parkplatz südlich D-Bau (Zufahrt über Baumgartnerstraße)
- Nr. 6: aktuell für Studierende gesperrt: Studierden-Parkplatz südlich G-Bau (Zufahrt über Baumgartnerstraße)
- Nr. 7: Mitarbeiter-Tiefgarage beim KLM / J-Bau (Zufahrt über Schülestraße)
- Nr. 8: zur Anlieferungszone beim W-Bau (Zufahrt über Friedberger Straße)
- Nr. 9: Mitarbeiter-Parkplatz: unteres Parkdeck beim W-Bau (Zufahrt über Friedberger Str.)
- Nr. 10: Studierenden-Parkplatz: oberes Parkdeck beim W-Bau (Zufahrt über Friedberger Str.)
Die Bibliothek sowie die Rechnerräume des Rechenzentrums stehen grundsätzlich allen Angehörigen der Hochschule offen, wobei der Rechnerraum H3.10 nur für Angehörige der Fakultät Elektrotechnik zugänglich ist. Bei allen anderen Räumen ist grundsätzlich der Zugang nur durch Angehörigen der jeweiligen Fakultät oder mit Sonderberechtigungen möglich. Für Sonderberechtigungen wenden Sie sich bitte an:
- Fakultät Architektur und Bauwesen: Sekretariat
- Fakultät Elektrotechnik: Zutritt zu den Laboren bei den zuständigen Laboringenieuren. Für den A- und E-Bau Antragsstellung hier möglich.
- Fakultät Gestaltung: Sekretariat, Herr Bahr, Herr Plail oder Herr Bachl. (Antragsformular finden Sie hier)
- Fakultät Informatik: Sekretariat
- Fakultät Maschinenbau: Sekretariat oder Herr Weng
- Fakultät Wirtschaft: Frau Ulrike Dichtl
- Eltern-Kind-Räume: Familienservice
- H2-Gebäude: für ITW Frau Schwarz, für IBI Frau Kroen
Funktionsweise
Die kontrollierten Türen sind normalerweise geschlossen, lassen sich aber mit einer in der Zutrittskontrolle registrierten Campus Card Augsburg öffnen. Um weitere Informationen zur Campus Card Augsburg (Funktionen, Erwerb, usw.) zu erhalten, klicken Sie bitte hier.
Automatisch sind folgende personalisierten Kartentypen der Hochschule Augsburg in der Zutrittskontrolle registriert:
- Studierendenausweis
- Beschäftigtenausweis
- Bibliotheksausweis
- Parkausweis
Die unpersonalisierten "Gast-Esser-Karten", welche an den Automaten des Studentenwerks (Mensa, Cafeteria) bezogen werden können, können nicht in der Zutrittskontrolle registriert werden
Neben den kontrollierten Türen befindet sich an der Wand ein Kartenleser. Er liegt ungefähr in gleicher Höhe wie die Türklinke, aber nicht unbedingt daneben, sondern manchmal auch an der gegenüberliegenden Türseite. Der Leser ist hellgrau. Sie erkennen ihn an einer leuchtenden gelben Kontrollampe (LED). Halten Sie die Karte einfach in die Nähe und warten Sie auf eine Reaktion. Dann nehmen Sie die Karte wieder vom Leser. Sie können die Karte sogar in einer Tasche lassen und diese an den Leser halten. Sie müssen dabei jedoch beachten, dass sich keine andere Karte, die ebenfalls nach dem RFID-Prinzip arbeitet, in der Tasche befindet (z.B. neuer Personalausweis mit RFID-Chip). Um eine lange Funktionsdauer Ihrer Karte zu erreichen, sollten Sie Ihre Karte niemals biegen oder knicken.
An den Kartenlesern leuchtet normalerweise nur die gelbe Lampe in Kreisform. Bei der Türöffnung ertönt ein kurzer Signalton ('Piep') und die grüne Lampe in der Form eines Häkchens leuchtet auf. Innerhalb von vier Sekunden können Sie die Tür jetzt öffnen. Sollten Sie keine Zugangsberechtigung haben, ertönt ein langer Ton und die rote Lampe in der Form eines X erscheint. Wenn Sie einen Raum verlassen und nach einer Weile wieder betreten wollen, reagiert der Türöffner scheinbar zunächst nicht, sondern erst, wenn die Chipkarte ein zweites mal an den Leser gehalten wird. Es ertönt ein längerer Piepton und die grüne und rote Lampe leuchten gleichzeitig auf.
Das 'erstmalige' Öffnen einer kontrollierten Tür bedeutet nämlich, dass Sie sich an dem Raum anmelden. In der Zutrittskontroll-Anlage wird das protokolliert, so dass dort zu jedem Zeitpunkt 'bekannt' ist, wer sich in welchem Raum befindet oder befunden hat. Das ist natürlich in der Praxis schwer zu erreichen bzw. durchzuhalten. Deshalb bauen wir auf Ihre Mithilfe und Ihr Eigeninteresse.
Zunächst einmal sollen Sie sich möglichst vom Raum abmelden! Da wir nur einen Leser pro Tür haben (wegen der Kosten), gehen wir einfach davon aus, dass ein 'zweitmaliges' Lesen Ihrer Karte an derselben Tür Ihre Abmeldung vom Raum ist. Deshalb wird der Türöffner in diesem Fall nicht benötigt. Die Unannehmlichkeit des zweifachen Lesens der Karte beim Wiederbetreten des Raumes (z. B. nach Toilettengang) müssen wir in Kauf nehmen. Wenn aber - was eigentlich nicht sein sollte - die Tür offensteht, brauchen Sie keine Karte. Sie sind am Raum angemeldet und für kurze Zeit müssen Sie sich weder ab- noch anmelden.
Für längere Abwesenheit vom Raum, z. B. zum Mittagessen in der Mensa, sollten Sie sich aber ordentlich ab- und wieder anmelden. Sollte in Ihrer Abwesenheit im Raum etwas unerlaubtes vorkommen, könnte man sonst fälschlicherweise auf Ihre Anwesenheit dabei schließen. Es ist z. B. vorgekommen, dass Hochschul-Fremde in unsere Rechnerräume gegangen sind und dort 'Missbrauch' mit den Rechnern getrieben haben. Das ist auch der Grund, warum die Rechnerraumtüren grundsätzlich geschlossen sein sollen.
Übrigens können Sie sich die Abmeldung sparen, wenn Sie gleich in einen anderen kontrollierten Raum gehen. Dann meldet Sie die Anlage automatisch um, wenn Sie sich dort anmelden. Uns ist wichtig: Seien Sie bitte misstrauisch, wenn sich jemand nicht mit einer Karte an einem Raum anmeldet!
Um das korrekte An- und Abmelden zu 'fördern', ist auf den Rechnern in den Rechnerräumen die Anmeldeprozedur ('Login') erweitert. Wenn Sie sich an Windows oder Solaris anmelden wollen, wird nicht nur Ihre Berechtigung (Kennung, Passwort) geprüft, sondern auch, ob Sie am Raum angemeldet sind. Ist das nicht der Fall, wird die Anmeldung am Rechner kommentarlos abgebrochen.
Richtlinien
Als Mitglied der Hochschule Augsburg können Sie eine Campus Card Augsburg erhalten, welche in der Zutrittskontrolle registriert ist. Damit bekommen Sie unter anderem Zugang zu den Rechnerräumen des Rechenzentrums und den dort befindlichen Rechnern sowie zur Bibliothek, jeweils zu deren Öffnungszeiten. Je nach Ihrem Studiengang bzw. Ihrer Fakultät erhalten Sie auch die Zugangsberechtigungen zu bestimmten Räumen in den Gebäuden Ihrer Fakultät, zu Hauseingangstüren und Schranken.
Diese Chipkarte hat die Funktion eines Schlüssels. Sie darf nur von Ihnen selbst und nur bestimmungsgemäß benutzt werden. Sie dürfen die Chipkarte insbesondere nicht an Andere weitergeben oder Anderen damit Zutritt verschaffen. Ihr Zugang zu Gebäuden, Räumen und Rechnern wird anonym aufgezeichnet (Chipkartennummer). Die Hochschule Augsburg weist in diesem Zusammenhang ausdrücklich darauf hin, dass in Fällen von Missbrauch, Beschädigung, Diebstahl usw. Ihre Anwesenheit in den fraglichen Räumen und zu den fraglichen Zeiten zurückverfolgt werden kann. Im Falle von unsachgemäßem Gebrauch der Chipkarte, insbesondere im Falle einer Weitergabe der Chipkarte an Dritte, kann die HSA von ihrem Hausrecht Gebrauch machen und die Zutrittsberechtigungen räumlich und / oder zeitlich einschränken bzw. ganz zu entziehen.
Die Chipkarte ersetzt somit einen Schlüssel, hebt aber keine der Bedingungen auf, unter denen Sie die Räume sowie die Rechner und Geräte darin benutzen dürfen. In den Räumen des Rechenzentrums und sogenannten offenen Laboren dürfen die Rechner und Drucker benutzt werden, aber nur entsprechend den Richtlinien zur Benutzung der IT-Infrastruktur der Hochschule Augsburg.
Zu sogenannten geschlossenen Laboren bekommen Sie nur in bestimmten Fällen Zutritt, nämlich für Projekt- und Abschlussarbeiten oder Ähnliches. Dabei dürfen Sie nur die Rechner und Geräte benutzen, die ausdrücklich für Ihre Arbeit vorgesehen sind. Die jeweiligen Sicherheitsbestimmungen sind in jedem Fall zu beachten.