Thomas Heinrich
Name | Thomas Heinrich |
Telefon | +49 821 5586-3234 |
Fax | +49 821 5586-3901 |
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Institution | Technik und Gebäude |
Raum (Seitenverknüpfung) | Gebäude D |
Name | Thomas Heinrich |
Telefon | +49 821 5586-3234 |
Fax | +49 821 5586-3901 |
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Institution | Technik und Gebäude |
Raum (Seitenverknüpfung) | Gebäude D |
Name | Bodo Martin |
Telefon | +49 821 5586-3233 |
Fax | +49 821 5586-3901 |
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Institution | Technik und Gebäude |
Raum (Seitenverknüpfung) | Gebäude D |
Name | Clifford Radke |
Telefon | +49 821 5586-3234 |
Fax | +49 821 5586-3901 |
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Institution | Technik und Gebäude |
Raum (Seitenverknüpfung) | Gebäude D |
Name | Markus Blinzler |
Telefon | +49 821 5586-3909 |
Fax | +49 821 5586-3222 |
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Institution | Technik und Gebäude |
Raum (Seitenverknüpfung) | Gebäude KLM |
Name | Andreas Sturm |
Telefon | +49 821 5586-3236 |
Fax | +49 821 5586-3901 |
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Institution | Technik und Gebäude |
Raum (Seitenverknüpfung) | Gebäude D |
Name | Prof. Dr. Dirk Meissner (verst. am 22.06.2006) |
Institution | School of Business |
Name | Prof. Dr. Gerhard Riegl |
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Institution | School of Business |
Auch Staatsangehörige der Europäischen Uni...
Am 01.01.2007 ist das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz in Kraft getreten.
Anspruch auf Elterngeld haben Mütter und Väter,
mit Ihrem Kind, oder mit einem Kind, für das sie die Anspruchsvoraussetzunen nach § 1 Abs. 3 oder 4 des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetztes (BEEG) erfüllen, oder mit einem Kind, das sie in Vollzeitpflege aufgenommen ...
Übt die Frau neben einer hauptberuflichen noch eine nebenberufliche Tätigkeit aus, so sind au...
Bei der Betreuung und Pflege eines kranken Kindes gibt es verschiedene Regelungen, die für eine Freistellung von der Arbeit beachtet werden müssen.
Für schwerstkranke Kinder gelten besondere Freistellungszeiten. Weitere Informationen hierzu und detaillierte Hinweise zu Vorangegangenem erhalten S...
Das Mutterschutzgesetz ( MuSchG ) gilt für alle (werdenden) Mütter, die in der Bundesrepublik Deutschland unabhängig von der Staatsangehörigkeit und dem Familienstand in einem Arbeitsverhältnis stehen, das heißt auch für Heimarbeiterinnen, Hausangestellte, geringfügig Beschäftige und weibliche A...
Die Übersicht bietet Ihnen eine Hilfestellung über notwendige Behördengänge vor und nach der Geburt Ihres Kindes.
Auf folgenden Seiten erhalten Sie Informationen zum Thema Auslandsstudium mit Kind.
http://www.auslandsstudium-mit-kind.de/
http://www.mawista.com/blog/mit-kind-im-ausland-studieren/
Auch steht interessierten Studierenden der Hochschule Augsburgs das International Office beratend zur Seite...
Gerade als Studierende bzw. als Studierender hat man eine immense Mehrfachbelastung, wenn Studium, Kind(er), Job und vieles mehr optimal miteinander verbunden werden muss. Daher können sowohl physische als auch psychische Probleme entstehen, die möglichst zeitnah wieder in den Griff bekommen werd...
Während der Elternzeit haben BeamtInnen auf Antrag Anspruch auf eine Teilzeitbeschäftigung im Beamtenverhältnis beim selben Dienstherrn im Umfang von bis zu 30 Stunden wöchentlich, wenn keine zwingenden dienstlichen Gründe entgegenstehen.
Ist bereits vor der Elternzeit eine Teilzeitbeschäftigung...