Beauftragte(r) für den Haushalt
Beauftragte für den Haushalt (Art. 9 BayHO) ist an unsere Hochschule die Kanzlerin.
Einzelne Befugnisse - wie beispielsweise die Unterschriftsberechtigung bei Bestellungen bis zu einer bestimmten Höhe - sind an die Abteilung Finanzen übertragen worden.
Bereitstellung von Haushaltsmitteln
Durch die Bereitstellung von Haushaltsmitteln (z. B. durch die Mittelverteilung, Zuweisung von Projektmitteln, Übertragung der Ausgabereste) wird das jährliche Budget für Ausgaben und Verpflichtungen vorgegeben.
Die Haushaltsansätze sind für alle Kostenstellenverantwortlichen verbindlich.
Berichtswesen
Das Berichtswesen konnten wir nach der Umstellung auf SAP bisher leider noch nicht für Sie bereitstellen. Wir bedauern dies ausdrücklich.
Derzeit arbeiten wir an einer Lösung der Problematik. Allerdings können die Berichte regulär erst im Herbst 2024 zur Verfügung gestellt werden.
Wenn Sie bis dahin Auswertungen benötigen, wenden Sie sich bitte an:
Ansprechpartner: Roland Gerle
Bestandsbuchhaltung
Ab einem Einkaufswert von 800,00 € netto werden die Anschaffungen der Hochschule inventarisiert.
Das bedeutet, dass das jeweilige Produkt nach der Lieferung in das Geräteverzeichnis aufgenommen und einem bestimmten Standort zugeordnet wird. Anschließend erhält der Standortverantwortliche eine Mitteilung der Bestandsbuchhaltung und füllt den gelben Inventaraufkleber für den neuen Artikel aus.
Wenn Sie ein Gerät aussondern und damit aus dem Inventarverzeichnis austragen möchten, füllen Sie bitte unser Formular aus und reichen es bei der Abteilung Finanzen ein.
Ihr Ansprechpartner: Michaela Schlegel
Bestellungen
Wie Sie im Falle einer Bestellung vorgehen sollen, haben wir Ihnen unter dem Themengebiet Einkauf Bestellungen - Wie geht man vor? beschrieben
Ansprechpartner: Beschaffung
Bewirtschaftung von Haushaltsmitteln
Jeder Kostenstellenverantwortliche ist verpflichtet, die ihm zugewiesenen Haushaltsmittel (siehe auch bereitgestellte Haushaltsmittel) sparsam und wirtschaftlich einzusetzen (Art. 34 Abs. 2 BayHO).
Insbesondere müssen Sie auf die Einhaltung der bewilligten Beträge achten, da Sie für eine Überschreitung persönlich haften.
Ansprechpartner: Anita Engelhard
Bewirtungen
Ausgaben für Bewirtungen aus staatlichen Mitteln werden von der Öffentlichkeit und damit auch vom Obersten Rechnungshof besonders kritisch betrachtet. Allerdings kommt die Hochschule nicht umhin, zur Repräsentation und Kontaktpflege Gäste im Rahmen der Hochschulaufgaben zu bewirten. Um hier Handlungssicherheit zu erreichen, hat das Justiziariat zusammen mit der Abteilung II - Finanzen folgende Leitlinie zu den Bewirtungskosten erstellt. In dieser sind im Wesentlichen die Möglichkeiten zur Bewirtung genannt.
Abrechnungs- und Formulierungsbeispiele haben wir für Sie unter der Rubrik "Themengebiete" Buchhaltung zusammengestellt.
Sollten im Einzelfall dennoch weitere Fragen bestehen, können Sie gerne auf die Abteilung II - Finanzen zukommen.
Ansprechpartner: Buchhaltung
Bonusprogramm
Das Bonusprogramm wurde 2017 vom Initialprogramm abgelöst.