Gastvorträge
Gastvorträge können aus dem Budget der Fakultäten bzw. der zentralen Einrichtungen finanziert werden.
Wenn Sie einen Gastvortragenden an unsere Hochschule einladen möchten, verwenden Sie bitte eines unserer Antragsformulare. Damit stellen Sie sicher, dass die benötigten Haushaltsmittel durch eine Festlegung reserviert werden und dass die Abrechnung auf der richtigen Kostenstelle erfolgt.
Zur Bezahlung genügt es, wenn Sie uns eine Mail schreiben, dass der Vortrag stattgefunden hat. Unsere Buchhaltung wird dann die Auszahlung veranlassen.
Sie können zwischen zwei Formularen wählen. Das Formular mit Betragsvorschlägen enthält einen Überblick der empfohlenen Honorarhöhen. Im zweiten Formular sind diese nicht enthalten. Das Formular ohne Betragsvorschlag eignet sich, sofern anderen Kriterien zur Bestimmung der Honorarhöhe zu Grunde liegen.
Ansprechpartnerinnen: Buchhaltung
Gewerbezentralregister
Öffentliche Auftraggeber sind nach § 19 Abs. 4 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) bei Aufträgen ab einer Höhe von 30.000 € verpflichtet, für die Bewerberin oder den Bewerber, die oder der den Zuschlag erhalten soll, vor der Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a GewO anzufordern.
Bitte fügen Sie das Formular (Auskunft aus dem Gewerbezentralregister) jeder Angebotsanfrage bei, die einen Auftragswert von 30.000 € brutto zu erwarten lässt, mit.
Des Weiteren fügen Sie dem Bestellvorgang das ausgefüllte Formular desjenigen Bieters bei, der den Zuschlag erhalten soll. Die Abteilung II Finanzen muss dann vor Zuschlagserteilung bzw. Bestellung diese Auskunft beim Bundesamt für Justiz anfordern. Die Anforderung bzw. Auskunft dauert in der Regel 5-6 Tage.
Ansprechpartnerin: Daniela Hirsch
Großgeräteantrag
Bei der Beschaffung von Großgeräten ist die Hochschule verpflichtet, vor der Ausschreibung das Einverständnis der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) einzuholen.
Was ist ein Großgerät ?
Sobald der Einkaufswert über 100.000,00 € brutto liegt, definiert die DFG die Anschaffung als Großgerät.
Dazu zählt das Grundgerät (inklusive Software) und das notwendige Zubehör. Eventuell erforderliche Umbaumaßnahmen auf Grund des neuen Geräts sind nicht Bestandteil des Einkaufswerts.
Was prüft die DFG ?
Die Wissenschaftler/-innen der Deutschen Forschungsgemeinschaft prüfen, ob die Anschaffung des Großgeräts für die Durchführung der geplanten wissenschaftlichen Aktivitäten und Forschungsvorhaben notwendig ist.
Wie läuft das Antragsverfahren bei der DFG ab ?
Auf der Homepage der DFG stehen die notwendigen Antragsformulare zum Download bereit.
Den ausgefüllten Großgeräteantrag geben Sie bei der Abteilung Finanzen ab und die Hochschule leitet den Vorgang über das zuständige Ministerium in München an die DFG weiter.
Ansprechpartner: Anita Engelhard