Rahmenvereinbarungen
Rahmenvereinbarungen sind Vereinbarungen zwischen einem oder mehreren Auftraggebern und einem oder mehreren Unternehmen, die dazu dienen, die Bedingungen für die öffentlichen Aufträge, die während eines bestimmten Zeitraums vergeben werden sollen, festzulegen, insbesondere in Bezug auf den Preis.
Eine Übersicht über die Rahmenvereinbarungen der Hochschule Augsburg können Sie in unserem geschützen Bereich, dem Intranet, einsehen.
Ansprechpartner: Daniela Hirsch
Reisen von Studenten
Grundlegend können Reisen von Studenten nicht über die Hochschule abgerechnet werden.
Ausnahmen davon sind nur vereinzelt möglich:
- Exkursionen
- Reisen der Studierendenvertretung in Ausübung Ihrer Tätigkeit
- Studentische Hilfskräfte bei Ausübung Ihrer Tätigkeit
- Im Rahmen von Drittmitteln beschäftigte studentische Arbeitnehmer, die in Ausübung dieser Tätigkeit reisen
- Reisen, die durch den ausdrücklichen Wunsch des Drittmittelgebers aus diesen Mitteln finanziert werden können. Dies hat der Kostenstelleninhaber bei jeder Reise von Studenten erneut schriftlich zu belegen.
Diese Aufzählung ist abschließend und darüber hinausgehende Erstattungen sind nicht zulässig.
Weitere Informationen zu dieser Thematik erhalten Sie bei der Abteilung I - Personal & Recht.
Reparaturen
Für Reparaturen ist der übliche Weg einer Bestellung einzuhalten. Allerdings sollten Sie vor der Auftragsvergabe einen Kostenvoranschlag einholen - es könnte möglich sein, dass eine Neuanschaffung wirtschaftlicher ist als eine Reparatur.
Ansprechpartner: Daniela Hirsch