Initialprogramm
Als Nachfolger des "Bonusprogramms Fachhochschulen" existiert seit dem 01. März 2017 das "Initialprogramm Forschung".
Förderfähigkeit
Prinzipiell sind zwei verschiedene Säulen förderfähig:
Säule 3.1
anwendungsbezogene Forschungs- und Entwicklungsaufträge nichtöffentlicher Auftraggeber, die von Professoren/innen innerhalb der ersten vier Jahre nach der Berufung eingeworben und im Haupt- oder Nebenamt durchgeführt wurden
Säule 3.2
anwendungsbezogene Forschungs- und Entwicklungsaufträge nichtöffentlicher Auftraggeber, die im dokumentierten Zusammenwirken von mindestens 3 Professoren UND im Rahmen von der Hochschule festgelegten Forschungsschwerpunkten eingeworben sowie im Haupt- oder Nebenamt durchgeführt wurden
Förderhöhe
Für FuE-Aufträge bis 25.000,00 € beträgt der Fördersatz 20 %, bei einem Auftragsvolumen von mehr als 25.000,00 € beträgt der Fördersatz 10 %. Gefördert werden Aufträge bis zu einer Maximalhöhe von 475.000,00 €.
Bemessungsgrundlage für die Prämie ist das Entgelt (ohne Umsatzsteuer), wobei Sachleistungen nicht berücksichtigt werden. Vergütungen, die im Rahmen des Projekts für Zusatzleistungen in Nebentätigkeit oder für eine Beteiligung Dritter als Subunternehmer gewährt werden, sind nicht förderfähig. Bitte berücksichtigen Sie das bei Ihrer Antragsstellung.
Wie kommen Sie an die Prämie?
Bitte füllen Sie unser Antragsformular "Initialprogramm" aus und schicken es an die Abteilung Finanzen. Die Anträge sind immer im ersten Projektjahr zu stellen!
Wir erstellen jährlich zum 01. März eine Liste der förderfähigen Projekte an unserer Hochschule und beantragen die Förderung über das Initialprogramm beim Wissenschaftsministerium.
Die Richtlinien zum Initialprogramm Forschung finden Sie hier: