Schwarze Kasse
Nach Bayerischem Haushaltsrecht gilt auch an unserer Hochschule das Verbot der sogenannten "Schwarze Kasse". Das bedeutet, dass alle Einnahmen und Ausgaben über die Bücher des Staates abgewickelt werden müssen.
Beispiel:
Die Einnahmen aus einem Labor müssen zwingend bei der Kasse einbezahlt werden und dürfen nicht zum direkten Wiederkauf von Materialien verwendet werden. Sobald die Einnahme bei uns verbucht wurde, können Sie selbstverständlich wieder über die Mittel verfügen.
Scientology - Schutzerklärung
Auf Grund der jetzigen Erkenntnislage ist davon auszugehen, daß ein nach der Technologie von L. Ron Hubbard geführtes Unternehmen als Bestandteil der Gesamtorganisation Scientology zu betrachten ist. Ein derartiges Unternehmen übernimmt die Verpflichtung, die Technologie von L. Ron Hubbard und die Ideologie von Scientology zu verbreiten, ihren Bestand zu sichern und in der Gesellschaft als allgemeines Gedankengut zu etablieren.
Dadurch droht auch öffentlichen Stellen bei Geschäftskontakten eine Infiltration und Ausforschung durch Scientology. Um dieser Gefahr wirksam begegnen zu können, wird bestimmt:
Von Auftragnehmern ist bei der Vergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge in den nachfolgenden Fällen bei der Auftragsvergabe eine Schutzerklärung gemäß Anlage zu verlangen, die bei Annahme des Angebots Vertragsbestandteil wird.
Die Bekanntmachung der Bayerischen Staatsregierung finden Sie hier.
Ansprechpartner: Daniela Hirsch
Spendenbescheinigungen
Die Hochschule kann für Geld- und / oder Sachspenden eine Spendenbescheinigung ausstellen.
Sprecherrat
Der Sprecherrat ist das höchste Gremium der Studentischen Vertretung. Für die Aufgaben von Fachschaftsvertretungen und Sprecherrat werden der Hochschule vom Bayer. Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst jährlich Mittel zur Verfügung gestellt.
Diese Mittel sind nach den folgenden Richtlinien zur Verwendung der Sprecherratsmittel auszugeben.
Ansprechpartner: Stefanie Schwartz
Studienzuschüsse
Das Themengebiet Studienzuschüse gibt Ihnen einen ersten inhaltlichen Überblick und bietet Ihnen Berichte zur Verteilung und Verwendung der Zuschüsse in den vergangenen Jahren.
Als Ansprechpartner steht Ihnen Frau Cora Stapelfeld zur Verfügung.
Studienzuschusssatzung
Seit 16.12.2019 gilt eine neue Studienzuschusssatzung an der Hochschule Augsburg. Sie können diese hier nachlesen.
Ansprechpartner: Cora Stapelfeld