Vergleichsangebote
Was ist das?
Hierbei handelt es sich um mindestens drei Angebote, die untereinander vergleichbar sind (identische Anforderungen an Artikel / Leistungen, Menge etc.).
Die Bestellung bzw. der Auftrag geht dann an den wirtschaftlichsten Anbieter.
Was muss in den Angeboten enthalten sein?
Hierfür haben wir zunächstmal die Pflichtangaben eines Angebotes für Sie zusammengestellt.
Unter dem Abschnitt "Einholen von Angeboten - Wie gehen Sie vor?" finden Sie weitere wertvolle Informationen zu diesem Thema.
Noch mehr Informationen zum Thema Beschaffung gewünscht?
Diese können Sie auf unseren Seiten der Finanzabteilung unter dem Themengebiet Einkauf/ Beschaffung finden. Sollten Ihre Fragen dort nicht vollumfänglich beantwortet werden, können Sie sich an die Verantwortliche für Bestellungen und Ausschreibungen der Abteilung Finanzen wenden.
Ansprechpartner: Beschaffung
Verhandlungsvergabe
Die Verhandlungsvergabe ist hinsichtlich des konkreten Vorgehens in UVgO §§ 12 geregelt. Sie kann nun stets mit oder ohne vorherigem Teilnehmerwettbewerb durchgeführt werden. Das liegt in der freien Entscheidung der Vergabestelle. Das Gesetz konkretisiert keine Voraussetzungen für die eine oder die andere Variante.
Ab einem Auftragswert i.H.v. 25.000,01 € netto wenden Sie sich bitte an die Vergabestelle (Bereich Einkauf Abteilung Finanzen).
Das bedeutet, Sie müssen für Ihre Bestellung drei Angebote einholen, die untereinander vergleichbar sind (identische Anforderungen an Artikel / Leistungen, Menge etc.).
Die Bestellung bzw. den Auftrag erhält der wirtschaftlichste Anbieter.
Ansprechpartner: Daniela Hirsch
Verkauf von Gegenständen
Wenn Gegenstände der Hochschule nicht mehr benötigt werden, müssen diese anderen staatlichen Dienststellen kostenfrei zur Verfügung gestellt werden. Eine Erstattung kann erst ab einem Wert von 50.000,00 € erfolgen. Wenn keine staatliche Institution Interesse an dem entbehrlichen Gegenstand hat, kann eine Veräußerung in Betracht gezogen werden. Dafür wenden Sie sich bitte an unsere Bestandsbuchhaltung.
Ansprechpartner: Michaela Schlegel
Vermietungen
Alles zum Thema Vermietungen der Hochschule erfahren Sie unter dem gleichlautenden Themengebiet oder Sie wenden sich per Mail an uns unter: [Bitte aktivieren Sie Javascript].
Versicherungen
Es gilt der Grundsatz der Selbstversicherung des Staates (VV 2.4 zu Art. 34 BayHO i. V. m. § 33 ADO), d.h. die Hochschule kann grundsätzlich keine Versicherungen abschließen.
Das zuständige Staatsministerium kann Ausnahmen zulassen, sofern die Versicherungsbeiträge von Dritten getragen werden (gilt auch für Drittmittel).
Beispiel:
Transportversicherung, Kfz-Versicherung bei Leasing-Fahrzeugen, Reiseversicherung
Ansprechpartner: Daniela Hirsch
Vertragsabschluss
Verträge über Lieferungen / Leistungen zu Lasten von Haushalts- oder Drittmitteln dürfen ausschließlich durch die Kanzlerin (oder die von ihr beauftragte Abteilung Finanzen) abgeschlossen werden. Einzelne Mitglieder der Hochschule sind dazu nicht berechtigt.
Bei Fragen rund um die Themen Arbeitsverträge (Arbeitnehmer, wissenschaftliche Hilfskräfte) sowie Werkverträge wenden Sie sich bitte an die Personalabteilung.
Ansprechpartner: Daniela Hirsch