Kindergeld
Auch Staatsangehörige der Europäischen Uni...
Auch Staatsangehörige der Europäischen Uni...
Am 01.01.2007 ist das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz in Kraft getreten.
Anspruch auf Elterngeld haben Mütter und Väter,
mit Ihrem Kind, oder mit einem Kind, für das sie die Anspruchsvoraussetzunen nach § 1 Abs. 3 oder 4 des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetztes (BEEG) erfüllen, oder mit einem Kind, das sie in Vollzeitpflege aufgenommen ...
Übt die Frau neben einer hauptberuflichen noch eine nebenberufliche Tätigkeit aus, so sind au...
Bei der Betreuung und Pflege eines kranken Kindes gibt es verschiedene Regelungen, die für eine Freistellung von der Arbeit beachtet werden müssen.
Für schwerstkranke Kinder gelten besondere Freistellungszeiten. Weitere Informationen hierzu und detaillierte Hinweise zu Vorangegangenem erhalten S...
Das Mutterschutzgesetz ( MuSchG ) gilt für alle (werdenden) Mütter, die in der Bundesrepublik Deutschland unabhängig von der Staatsangehörigkeit und dem Familienstand in einem Arbeitsverhältnis stehen, das heißt auch für Heimarbeiterinnen, Hausangestellte, geringfügig Beschäftige und weibliche A...
Die Übersicht bietet Ihnen eine Hilfestellung über notwendige Behördengänge vor und nach der Geburt Ihres Kindes.
Auf folgenden Seiten erhalten Sie Informationen zum Thema Auslandsstudium mit Kind.
http://www.auslandsstudium-mit-kind.de/
http://www.mawista.com/blog/mit-kind-im-ausland-studieren/
Auch steht interessierten Studierenden der Hochschule Augsburgs das International Office beratend zur Seite...
Gerade als Studierende bzw. als Studierender hat man eine immense Mehrfachbelastung, wenn Studium, Kind(er), Job und vieles mehr optimal miteinander verbunden werden muss. Daher können sowohl physische als auch psychische Probleme entstehen, die möglichst zeitnah wieder in den Griff bekommen werd...
Während der Elternzeit haben BeamtInnen auf Antrag Anspruch auf eine Teilzeitbeschäftigung im Beamtenverhältnis beim selben Dienstherrn im Umfang von bis zu 30 Stunden wöchentlich, wenn keine zwingenden dienstlichen Gründe entgegenstehen.
Ist bereits vor der Elternzeit eine Teilzeitbeschäftigung...
Studierende haben auf Grund ihres meist sehr geringen Einkommens in der Regel Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein (WBS). Mit dem WBS besteht die Möglichkeit, eine mit öffentlichen Mitteln geförderte Sozialwohnung zu beziehen.
Die Wohnberechtigung richtet sich nach der Höhe des Gesamteinko...
Studierende mit Kind oder Schwangere Studentinnen sollten unter Hinweis auf ihre besondere Situation einen Wohnheimplatz beantragen, da ihre Lage als Härtefall gewertet wird und diese somit bevorzugt behandelt werden können.
In einigen der sechs Wohnheime des Studentenwerks Augsburg stehen Elter...
Studierende ohne eigenes Einkommen, haben keinen Anspruch auf Mutterschaftsgeld.
Studentinnen, die in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis (z.B. Minijob, Werkstudendentätigkeit) stehen, haben Anspruch auf Mutterschaftsgeld. Dabei werden zwei Ausgangssituationen unterschieden:
Studentinnen,...
Das Studentenwerk Augsburg stellt im gesamten Stadtgebiet Augsburg sechs Studierenden Wohnanlagen mit über 1.800 Wohnplätzen zur Verfügung. In zwei von diesen gibt es spezielle Wohneinheiten für Studierende mit Kind:
Titel | Wirtschaftsfranzösisch 4 |
Englischer Titel (für Zeugnis) | Business French 4 |
Pflichtfach | Wahlpflichtfach |
Art der Lehrveranstaltung | Seminar (AWP) |
Lehrende(r) | Marie-Hélène Lamarche, Janik-Rose Chapron |
Fakultät(en) | School of Business |
Wird gehalten | Wintersemester |
Credits | 5 CP |
Semesterwo... |